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Arbeitsrecht: 1,8 Cent sind kein Kündigungsgrund

von Sebastian Küchenmeister

Bagatell-Kündigungen und kein Ende: Nach einem Pfandbon, einer Maultausche und einem Reiskinderbett vom Müll ging es vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) nun um unrechtmäßig angeeignete Elektrizität.

Stromklau ist kein Kavaliersdelikt. Doch was der Angestellte eines Unternehmens aus Neunkirchen tat, lässt sich schwerlich als Verbrechen bezeichnen. Er lud über eine Firmen-Steckdose seinen Elektroroller auf und belastete die Stromrechnung mit dem Kleinst-Betrag von 1,8 Cent. Die Firma kündigte dem Arbeitnehmer - fristlos. Der Mann klagte gegen die Kündigung und bekam auch in zweiter Instanz Recht. Das Landesarbeitsgericht in Hamm erkannte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegen an, das die Kündigung bereits für unwirksam erklärt hatte (Az.: 16 Sa 260/10). Die Richter machten in der Begründung darauf aufmerksam, dass in dem Unternehmen Mitarbeiter ihre Mobiltelefone aufgeladen hätten. Eine Abmahnung hätte daher vollkommen ausgereicht.

In einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2009 sollte ein Arbeitnehmer entlassen werden, der regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen hatte. Nachdem das Arbeitsgericht Oberhausen eine Einigung zwischen den Parteien angeregt hatte, zog die Metallfirma die Klage überraschend zurück und übernahm sämtliche Gerichtskosten.

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