Bereits im Jahre 2001 hatte eine damals 60-jährige in Sorge um die Zukunft ihres Jack Russell Terriers ein Testament für Tierhalter verfasst. Nicht ihr beruflich eingespannter Ehemann, der sich kaum für das Tier interessierte, sondern eine Bekannte sollte den Hund nach ihrem Tode bekommen. Als Ausgleich für die Aufwendungen sollte sie 100.000 DM erhalten. Als die Frau acht Jahre später verstarb, hatte sich die Situation stark verändert: Der Ehemann war inzwischen auf Rente und auch ihm war der Hund mit der Zeit ans Herz gewachsen. An eine Änderung des Testaments hatte jedoch niemand gedacht - und so kam es dass die Bekannte Anspruch auf Hund und Geld erhob. Der Ehemann verweigerte die Herausgabe, sodass letztlich der Richter entscheiden sollte. Der bat die Parteien im Hinblick auf das Wohl des Hundes um eine Einigung. Obwohl das Testament rechtsgültig war, ließ sich die Bekannte am Schluss zu einem Vergleich hinreißen. Den späten Hundefreund kam dieser jedoch teuer zu stehen: 20.000 Euro erhielt die Bekannte dafür, dass sie auf den besten Freund des Menschen verzichtete.
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