Als Rechtsbeistand für Baufirmen im Ruhrgebiet hatte er zehn
Handwerker mit vorgetäuschten Baumängeln und anderen Tricksereien um
ca. 190.000 Euro geprellt. Die von den Handwerkern betriebenen
Gerichts-Prozesse wurden von dem Anwalt dann unter Auferbieten all
seiner juristischen Expertise verschleppt. Aber damit nicht genug: Als
die Baufirmen endlich zur Zahlung verurteilt waren, meldeten sie
Insolvenz an. Der einzige der sich an der ganzen Geschichte eine
goldene Nase verdient hatte, war besagter Anwalt. Seinen
Machenschaften hat die 2. Wirtschaftsstrafkammer jetzt einen Riegel
vorgeschloben. Über die Pflicht, sich als Organ der Rechtspflege
redlich zu Verhalten, kann er jetzt hinter schwedischen Gardinen in
Ruhe nachdenken.
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