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Unterhaltsrecht: Schnell streiten kann sich lohnen

von Anika Kröller

Da ist er noch mal richtig gut weggekommen. 20.000 Euro schuldete ein Vater seiner Ex-Freundin als Unterhalt für die zwei minderjährigen Kinder. Als diese jetzt gegen den Gutverdiener die Zwangsvollstreckung betreiben wollte, ging die Sache vor das Amtsgericht Sonderhausen. Doch dieses entschied zugunsten des Vaters.

Da die Mutter ein Jahr lang nichts unternommen habe, könne sie ihre Ansprüche jetzt nicht mehr durchsetzen. Grund für die Tatenlosigkeit sei die zeitweise Arbeitslosigkeit und der geringe Verdienst des Mannes gewesen, gab sie an. Jetzt, wo er mehr verdiene, solle er aber endlich für seine Kinder aufkommen. Für die junge Frau war die Klage jedoch ein richtiger Schuss in den Ofen: Sie muss jetzt auch noch die Rechtsanwaltskosten des treulosen Vaters zahlen. Der Mutter sei dringend die Berufung geraten: Denn es ist doch sehr fraglich, ob ein Jahr Funkstille bereits zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen kann. Doch wahrscheinlich kann sie sich die Anwaltskosten dafür jetzt nicht mehr leisten.

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