Da die Mutter ein Jahr lang nichts unternommen habe, könne sie ihre
Ansprüche jetzt nicht mehr durchsetzen. Grund für die Tatenlosigkeit
sei die zeitweise Arbeitslosigkeit und der geringe Verdienst des
Mannes gewesen, gab sie an. Jetzt, wo er mehr verdiene, solle er aber
endlich für seine Kinder aufkommen. Für die junge Frau war die Klage
jedoch ein richtiger Schuss in den Ofen: Sie muss jetzt auch noch die
Rechtsanwaltskosten des treulosen Vaters zahlen. Der Mutter sei
dringend die Berufung geraten: Denn es ist doch sehr fraglich, ob ein
Jahr Funkstille bereits zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
führen kann. Doch wahrscheinlich kann sie sich die Anwaltskosten dafür
jetzt nicht mehr leisten.
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