Bei beidem geht es wohl vor allem darum, sein Gewissen zu beruhigen. Leider spielen beim Besuch im Altersheim häufig aber auch finanzielle Absichten eine Rolle: In Erwartung größerer Geldgeschenke wird bei Kaffee und Kuchen schon mal richtig rumgeschleimt und auf liebevolle Familie gemacht. Im Januar ist es auf den Fluren der Heime dann wieder wie leergefegt; das gute Gewissen der gerade reich Beschenkten hält das ganze Jahr. Als Schenker haben Sie gegen undankbare Angehörige so gut wie nichts in der Hand. Für ein Rückforderungsrecht wegen groben Undanks müssen rechtlich gesehen schon besonders krasse Umstände
vorliegen, wie zum Beispiel eine schwere Misshandlung seitens des
Beschenkten. Das bloße Nicht-Kümmern erfüllt diesen Tatbestand leider noch nicht. Für clevere Schenker gibt es aber dennoch Möglichkeiten, seine Lieben zur Dankbarkeit zu erziehen: Machen Sie die Schenkung doch einfach von einer Bedingung abhängig. Wenn Kinder, Enkel & Co. erfahren, dass sie Sie im Gegenzug regelmäßig besuchen oder später Ihr Grab pflegen müssen, verraten Ihnen die langen Gesichter, wer im nächsten Jahr kein Weihnachtsgeld verdient hat.
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