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Nicht vergessen: Patientenverfügung!

von Karl-Hermann Leukert

Weihnachten ist traditionell der richtige Zeitpunkt, um über den Sinn des Lebens nachzudenken - und über den Tod. Denn wie heißt es schon in der Bibel: "Herr lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden." (Psalm, 90,12)

Zur Klugheit gehört auch die Vorsorge. Und in der Vorsorge spielt die Patientenverfügung eine zentrale Rolle. Dabei geht es nicht nur um die letzten Fragen der Palliativ-Medzin: Wie kann ich in Würde sterben? Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Sondern auch ganz profane Dinge: Kann ich eine bestimmte Seife oder ein bestimmtes Parfüm für die Pflege bestimmen? Was ist mit meiner Lieblingsmusik? Spricht jemand mit mir? Scheinbare Nebensächlichkeiten, die aber für den Patienten, der sich nicht mehr klar genug äußern kann, essentielle Bestandteile für ein würdevolles Leben sind. Die Expertin Dr. Angelika Zegelin von der Universität Witten/Herdecke hat auch über solch alltägliche Fragen in ihrem Beitrag "Mein Fuß muss immer rausgucken" nachgedacht.

Mit seiner Entscheidung vom 8. Juni 2009 hat der Gesetzgeber endlich für Klarheit gesorgt: der Patientenwille ist bindend. Wichtig ist eine Patientenverfügung, die man möglichst durch eine Vorsorgevollmacht erweitert. Doch was passiert, wenn man nicht mehr bei Bewusstsein ist und nicht mehr sagen kann, wo die Patientenverfügung liegt. Für solche Fälle ist es gut, wenn man durch eine Registrierung den Aufenthaltsort der Vorsorgeverfügungen benennen kann, beziehungsweise diese gleich selbst in einer den Ärzten und Krankenhäusern zugänglichen Datenbank archivieren lässt.

FORMBLITZ ist mit der Stiftung Vorsorgedatenbank eine Kooperation eingegangen. In Zukunft können Sie nicht nur bei FORMBLITZ eine Patientenverfügung herunter laden, sondern diese auch registrieren bzw. archivieren lassen. Die Patientenverfügung ist mit mehrsprachigen Hilfetexten ausgestattet, die Sie auf Knopfdruck auch anhören können.

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