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In reinen Wohngebieten haben es Pferdenarren schwer
Auf dem Nachbargrundstück - nur 10 Meter entfernt - wollte eine
Familie einen Stall für drei Pferde errichten. Gegen die 2008
erteilte Baugenehmigung klagte des Ehepaar und erhielt vor dem
Verwaltungsgericht (VG) Koblenz recht. In einem allgemeinen oder
reinen Wohngebiet sei die Errichtung von Pferdeställen nicht
zulässig. Die mit der Pferdehaltung verbundenen Gerüche sowie das
selbst bei sorgfältiger Tierpflege vermehrte Auftreten von Fliegen
und anderem Ungeziefer verletze die Anwohner in ihren Rechten.