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Kein Pferdestall im Wohngebiet


Wie heißt es so schön: "Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde". Das sehen viele anders, besonders, wenn es sich nicht um den Rücken, sondern um die Hinterlassenschaften, um den Pferdemist handelt. Ein Ehepaar aus Asbach im Westerwald fühlte sich dadurch belästigt - und klagte mit Erfolg.

In reinen Wohngebieten haben es Pferdenarren schwer

Auf dem Nachbargrundstück - nur 10 Meter entfernt - wollte eine Familie einen Stall für drei Pferde errichten. Gegen die 2008 erteilte Baugenehmigung klagte des Ehepaar und erhielt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz recht. In einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet sei die Errichtung von Pferdeställen nicht zulässig. Die mit der Pferdehaltung verbundenen Gerüche sowie das selbst bei sorgfältiger Tierpflege vermehrte Auftreten von Fliegen und anderem Ungeziefer verletze die Anwohner in ihren Rechten.

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