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Kaufvertrag: Verdammter Pferdemist!


Ein Auto, das nicht fährt, ist nur die Hälfte wert. Und noch schlimmer ist ein Pferd, das sich gegen seinen Reiter wehrt. Weil sich ein frisch erworbenes Reittier sträubte und seine Tochter sogar einmal abwarf, wollte ein Pferdekäufer, dass der Händler den Vierhufer zurücknimmt und den Kaufpreis von 7.000 Euro erstattet. Doch der Käufer eines störrischen Pferdes kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht ohne weiteres verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil entschieden.

Ein störrisches Pferd kann nicht einfach so vom Käufer zurückgegeben werden

Treten bei einem Neuwagen Mängel auf, muss der Käufer dem Händler zunächst die Möglichkeit gegen, Nachbesserungen durchzuführen und die Mängel zu beseitigen. Ähnliches gilt für die einzelne Pferdestärke: Der Käufer eines störrischen Pferdes müsse den Händler zunächst dazu auffordern, das Tier zu schulen oder ein taugliches Ersatzpferd zu beschaffen, urteilten die Koblenzer Richter. Erst, wenn dieser die Abhilfe verweigert habe, könne der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Vom Kaufvertrag über ein Pferd bis zum allgemeinen Kaufvertrag zwischen Privatleuten - bei FORMBLITZ finden Sie immer den passenden Kaufvertrag.

Schlagworte:

KaufvertragPferd

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