Entstanden auf einem Nebenschauplatz zum Schlachtfeld
Erbschaftssteuerreform, ist sie nicht mutig genug, um ein besseres,
moderneres und einfacheres Erbrecht zu schaffen.
Änderungen gibt es vor allem, was den Pflichtteil angeht. Dieser kann
den gesetzlichen Erben in Zukunft nicht mehr wegen eines ehrlosen oder
unsittlichen Lebenswandels vorenthalten werden. Eine Enterbung kann dafür aber
unter anderem dann bestimmt werden, wenn der Betroffene zu einer
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt
wurde. Weiterhin gibt es neue Regelungen zum Ausgleich lebzeitiger
Schenkungen, zur Stundung von Pflichtteilsansprüchen und zur
Honorierung von Pflegeleistungen. Letztlich wird das uralte Erbrecht
durch die Mini-Reform aus dem Hause Zypries nur ein wenig entstaubt.
Wer den großen Wurf erwartete, dürfte enttäuscht sein.
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Joachim Eckhoff
29.12.2009 um 14:48:00 Uhr
Bei der Wiedervereinigung vor nunmehr zwanzig Jahren war ja diskutiert worden, ob wir von der DDR außer dem grünen Pfeil und dem Ampelmännchen auch noch deren moderneres Erbrecht übernehmen, was aber natürlich abgelehnt wurde. Unser Erbrecht ist im Grunde nach wie vor feudalistisch in dem Sinne, daß der Grundbesitz in der Familie unter möglichst weitgehendem Ausschluß der Eingeheirateten bleiben soll. Demgegenüber hatte die DDR 1976 ein modernes, sozusagen proletarisches Erbrecht eingeführt, z.B. mit einem Pflichtteilsrecht für Kinder nur als "Ausbildungspflichtteil" bis zum 25. Lebensjahr. Eine solch tiefschürfende Diskussion wurde jetzt nicht mehr geführt, es wurden nur Marginalien geändert.
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