Das Sozialgericht Dortmund gab der Behörde schließlich Recht und
qualifizierte Gewinne aus Glücksspielen als anrechenbares Einkommen.
Und auch mit dem Versuch, die monatlich für die Dauerkarte gezahlten
Lotteriebeiträge vom Einkommen abzusetzen, konnte der Glückspilz kein
Schnippchen mehr schlagen. Dafür müssten die zur Erzielung des
Einkommens getätigten Ausgaben im Rahmen einer vernünftigen
Wirtschaftsführung getätigt werden. Glücksspiele sind aber nicht
vernünftig, so die Detmolder Richter. Eins steht damit fest: Nur wer
einen Job hat, darf dem Glücksspiel frönen. Ein Grund mehr, mit
erstklassigen Bewerbungsunterlagen die nächste Bewerbungsrunde zu
starten.
|