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Bewerbung: Lottogewinner müssen sich bewerben

von Anika Kröller

Es war nicht der ganz große Jackpot, die gewonnenen 500 Euro waren für den Hartz IV- Empfänger aber dennoch eine willkommene Unterstützung. Doch die Freude währte nur solange bis das Jobcenter den Gewinn auf die Sozialleistungen anrechnete.

Das Sozialgericht Dortmund gab der Behörde schließlich Recht und qualifizierte Gewinne aus Glücksspielen als anrechenbares Einkommen. Und auch mit dem Versuch, die monatlich für die Dauerkarte gezahlten Lotteriebeiträge vom Einkommen abzusetzen, konnte der Glückspilz kein Schnippchen mehr schlagen. Dafür müssten die zur Erzielung des Einkommens getätigten Ausgaben im Rahmen einer vernünftigen Wirtschaftsführung getätigt werden. Glücksspiele sind aber nicht vernünftig, so die Detmolder Richter. Eins steht damit fest: Nur wer einen Job hat, darf dem Glücksspiel frönen. Ein Grund mehr, mit erstklassigen Bewerbungsunterlagen die nächste Bewerbungsrunde zu starten.

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