Autokauf: Altwagen sind ordnungsgemäß zu entsorgen
von Sebastian Küchenmeister
Schlechte Zeiten für Auto-Bastler. Wer in Zukunft seinen Altwagen
loswerden will, wird ihn wohl nicht mehr zum Ausschlachten freigeben.
Wird der Wagen vom Bastler nicht ordnungsgemäß entsorgt, haftet der
Alteigentümer in vollem Umfang dafür. Eine junge Frau aus Gonau hatte
ihren Altwagen an einen Bastler verschenkt. Dieser schlachtete den
Wagen aus und ließ ihn dann in Hannover am Wegesrand stehen: Ohne
Kennzeichen. Ein schweres Vergehen, das sich die junge Frau anrechnen
lassen müsse, so das Oberlandesgericht Zelle. Nach der
Altfahrzeugverordnung sei jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein
Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten
Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.
Wer sich ein neues Auto kauft, sollte daher nicht nur auf einem
rechtssicheren Kaufvertrag bestehen, sondern auch einen Plan für den
Altwagen haben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Autokauf vor
Gericht endet.