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Autokauf: Altwagen sind ordnungsgemäß zu entsorgen

von Sebastian Küchenmeister

Schlechte Zeiten für Auto-Bastler. Wer in Zukunft seinen Altwagen loswerden will, wird ihn wohl nicht mehr zum Ausschlachten freigeben.

Wird der Wagen vom Bastler nicht ordnungsgemäß entsorgt, haftet der Alteigentümer in vollem Umfang dafür. Eine junge Frau aus Gonau hatte ihren Altwagen an einen Bastler verschenkt. Dieser schlachtete den Wagen aus und ließ ihn dann in Hannover am Wegesrand stehen: Ohne Kennzeichen. Ein schweres Vergehen, das sich die junge Frau anrechnen lassen müsse, so das Oberlandesgericht Zelle. Nach der Altfahrzeugverordnung sei jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Wer sich ein neues Auto kauft, sollte daher nicht nur auf einem rechtssicheren Kaufvertrag bestehen, sondern auch einen Plan für den Altwagen haben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Autokauf vor Gericht endet.

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