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Arbeitsvertrag: Sonntagsschichten sind erlaubt

von Anika Kröller

Und am siebten Tage sollst Du ruhen. In diesem Punkt sind sich der liebe Gott im Himmel und das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt leider nicht einig. Die obersten Richter haben jüngst entschieden, dass Arbeitgeber von ihren Angestellten auch Sonntagarbeit verlangen können.

Ein Mitarbeiter eines großen Automobilzulieferers wollte sich gegen die sonntägliche Schichtarbeit wehren. Sein Chef könne ihn dazu gar nicht einteilen, da dies nicht in seinem Arbeitsvertrag stehe, so die Rechtsauffassung des Arbeitnehmers. Das BAG sieht das anders. Die Einteilung der Arbeitszeiten sei "Kerngegenstand" des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Wer sich also sein Wochenende sichern will, muss darauf bestehen, dass Sonntagsarbeit im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird. Von Gott gibt es seit dem Urteil noch kein Zeichen. Unzufriedenen Arbeitnehmer bleibt daher zu versuchen, den obersten Richtern die sieben Plagen an den Hals zu beten.

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