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Vaterschaftstests sind in Zukunft leichter durchzusetzen
Das Gesetz, das jetzt verabschiedet wurde, kommt dem Urteil entgegen.
Bislang war es so, dass alle Beteiligten zustimmen mussten, ehe die
Abstammung eines Kindes im Labor überprüft werden konnte. In Zukunft
kann eine solche Überprüfung auch auf Veranlassung des
Familiengerichts gegen den Willen des Kindes oder der Mutter
angeordnet werden. Allerdings gibt es eine Härtefallregelung, bei der
der Nachweis verweigert werden kann, etwa wenn die psychische
Belastung des Kindes beispielsweise bei Bulimie durch die Frage nach
der biologischen Vaterschaft zu groß erscheint. Dafür bedeutet ein
negativer Test nicht zwangsläufig auch das Ende einer rechtlichen
Vaterschaft. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar,
spricht von einem "vernünftigen Interessenausgleich" zwischen
Kindern, Müttern und Vätern.