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Geld her! Finanzamt pfändet falsches Konto


Wer eine Reise macht, hat viel zu erzählen. Dies gilt im besonderen Maße für ein bayerisches Ehepaar, das seinen Urlaub an der Adria vor allem damit zubrachte, Geld von benachbarten Campern zu borgen, verzweifelt von einer Bank zur anderen zu rennen und unzählige Telefonate nach Deutschland zu führen. Grund für die hektische Betriebsamkeit war eine offene Forderung von 103 Euro, die das Finanzamt vom erwachsenen Sohn des Paares pfänden lassen wollte.

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Der zuständige Finanzbeamte allerdings gab versehentlich die Kontonummer des Vaters zur Pfändung an - und die Bank sperrte sämtliche Konten.

Die Urlaubserholung war perdu, als die Reisenden Geld vom Automaten abheben wollten und die EC-Karten ohne Vorwarnung eingezogen wurden. Der betroffene Computerfachmann klagte gegen den Freistaat Bayern, das Finanzamt bot vor dem Landgericht München die Erstattung der Telefonkosten an. Die geforderten 2000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld für die entgangenen Ferienfreuden wollte der Fiskus allerdings nicht übernehmen. Die Vorsitzende Richterin Helga Marek beklagte das fahrlässige Handeln des Finanzbeamten, riet aber, vor allem die Bank zur Rechenschaft zu ziehen. Die HypoVereinsbank habe weder Name noch Kontonummer geprüft. Zudem stünde die Sperrung sämtlicher Konten und Bankkarten in keinem Verhältnis zum Anlass der Pfändung. Ein abschließendes Urteil wird im Januar erwartet.

Schlagworte:

PfändungBankkonto

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