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Die Limited geht, die Mini-GmbH kommt


Egal, ob Cindy aus Marzahn oder Ronny aus Schwerin, die britische Limited gehörte zum Gründungsboom in den neuen Bundesländern wie der Deppenapostroph zu Mandy's Piercingstübchen oder Kevin's Curryeck. Das hatte gleich mehrere Vorteile: Erstens war die Anmeldung so günstig wie ein Termin bei der Fußpflege. Und haften taten nur die Bierdeckel auf dem Tresen.

Erfolgreich mit einer Mini-GmbH

Und wenn die Bilanzierung nach englischem Recht drohte oder gar ein Engpass in der Liquidität, machte man die Firma dicht und gründete eine neue. Mit Limited war häufig vor allem die Beschränktheit der Firmeninhaber beschrieben - und zwar die geistige.

Genau dieser Umstand führte dazu, dass kaum noch jemand mit einer Firma Geschäfte machte, die als Rechtszusatz das Kürzel Ltd. führte. Gläubiger blieben auf ihren Titeln sitzen, Kunden auf ihren Bestellungen. Limited war wie ein Rausch ohne Reue, man konnte tun und lassen, was man wollte, ohne die Konsequenzen zu tragen. Es sei denn, die Gerichte wiesen einem nach, dass die Rechtsniederlassung in England der bewussten Verschleierung diente und die neue Ltd. lediglich eine kosmetische Maskierung der alten Firmenhülle war. Doch dazu kam es in der Regel nicht.

Jetzt hat der Gesetzgeber die Konsequenzen gezogen und mit der neuen Unternehmergesellschaft (UG) eine attraktive Alternative zur Limited geschaffen. Sie ist fast so billig in der Anmeldung, erfordert nur ein Euro Startkapital und die Anmeldung dauert so lange wie ein Zahnarzttermin. Dafür schafft Sie mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, denn die Zulassung muss in Deutschland erfolgen und von jedem verdienten Euro müssen 25 Cent in die Kapitalausstattung gezahlt werden. Die Mini-GmbH ist die seriöse Schwester der Limited - und ihr Erfolg schon jetzt absehbar.

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