90 Minuten Anfahrt zur Arbeit ist zumutbar |
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| Das Schlimmste an der Arbeit ist der Weg zu Arbeit, stöhnen viele Pendler. Und da ist etwas Wahres dran. Wer mehr als 36 Stunden in der Woche arbeitet, möchte ungern noch einmal fünf Stunden im Auto sitzen. Und seitdem Peer Steinbrück die Pendler-Pauschale bis auf Widerruf des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gestoppt hat, entfällt auch der steuerliche Vorteil der Stop-und-Go-Fahrten im morgendlichen Stau. Entsprechend genervt sind Arbeitnehmer, denen zu allem Überfluss auch noch eine Änderungskündigung auf den Schreibtisch flattert: Ab sofort möge man doch bitte an einem anderen, weiter entfernten Arbeitsplatz erscheinen. |
Doch vor dem Arbeitsgericht (AG) Frankfurt musste sie eine Niederlage hinnehmen. Die Richter entschieden, dass ein täglicher Anfahrtsweg von 40 Minuten zumutbar sei und bekräftigten damit auch noch einmal die zeitliche Obergrenze für einen einfachen Fahrtweg: 90 Minuten müssten danach als zumutbar angesehen werden. Der Umweg zum Kindergarten dürfe bei dieser Berechnung nicht mit einbezogen werden, da er der Privatsphäre zuzurechnen sei. Die Änderungskündigung war rechtens (Az.: 1 Ca 5428/07). |
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Schmitz
17.04.2010 um 12:53:00 Uhr
gut zu wissen Al2 sagte mir einfache fahrt 2 -2 1/2 Stunden oder r 200 Km sind zumutbar bro Tag bei 6 Tagen = 48 Stundenwoche