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Das Schlimmste an der Arbeit ist der Weg zu Arbeit, stöhnen viele
Pendler. Und da ist etwas Wahres dran. Wer mehr als 36 Stunden in der
Woche arbeitet, möchte ungern noch einmal fünf Stunden im Auto
sitzen. Und seitdem Peer Steinbrück die Pendler-Pauschale bis auf
Widerruf des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gestoppt hat,
entfällt auch der steuerliche Vorteil der Stop-und-Go-Fahrten im
morgendlichen Stau. Entsprechend genervt sind Arbeitnehmer, denen zu
allem Überfluss auch noch eine Änderungskündigung auf den
Schreibtisch flattert: Ab sofort möge man doch bitte an einem
anderen, weiter entfernten Arbeitsplatz erscheinen.
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So geschehen mit einer Bankangestellten aus Mainz-Bingen. Die
Sachbearbeiterin sollte statt in Frankfurt im weiter entfernten
Eschborn die Konten ihrer Kunden führen. Dagegen klagte die Frau.
Durch die Änderungskündigung würde ihr eine tägliche Fahrtzeit von
jeweils 40 Minuten für Hin-und Rückfahrt zugemutet, nicht
eingerechnet die Zeit, die sie zusätzlich benötige, um ihr Kind zum
Kindergarten zu bringen. Ein ganzer Arbeitstag in der Woche, nur für
die Pendelei.
Doch vor dem Arbeitsgericht (AG) Frankfurt musste sie eine Niederlage
hinnehmen. Die Richter entschieden, dass ein täglicher Anfahrtsweg
von 40 Minuten zumutbar sei und bekräftigten damit auch noch einmal
die zeitliche Obergrenze für einen einfachen Fahrtweg: 90 Minuten
müssten danach als zumutbar angesehen werden. Der Umweg zum
Kindergarten dürfe bei dieser Berechnung nicht mit einbezogen werden,
da er der Privatsphäre zuzurechnen sei. Die Änderungskündigung war
rechtens (Az.: 1 Ca 5428/07).
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Schmitz
17.04.2010 um 12:53:00 Uhr
gut zu wissen Al2 sagte mir einfache fahrt 2 -2 1/2 Stunden oder r 200 Km sind zumutbar bro Tag bei 6 Tagen = 48 Stundenwoche
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