Pendler dürfen hoffen |
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Peer Steinbrücks Aufgabe ist es, den Fluss der öffentlichen Mittel zu
steuern. Dabei kennt der Bundesfinanzminister nur eine Fließrichtung:
zu ihm hin. Steuererleichterungen sind ihm ein Gräuel. Und für die
Berufspendler hat er überhaupt nichts übrig. Wer bis zu 20 Kilometer
Fahrtweg hat, darf ab 2008 seine Fahrtkosten nicht mehr in die Anlage
N der Einkommensteuererklärung eintragen. Begründung: die allgemeine
Haushaltsnotlage.
Das ist jedoch nur ein Etappensieg auf dem Weg zur völligen Aufhebung der Kappungsgrenze, denn noch muss auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) über den Kasus verhandeln. Doch wie mit dem Steuerbescheid für 2007 umgehen, wenn die Richter in den roten Roben noch keine Entscheidung gefällt haben? Um einer Flut von Widersprüchen zu begegnen, will das Bundesfinanzministerium die Ämter anweisen, alle Bescheide mit einem "vorläufig" zu kennzeichnen und auch auf die Gefahr einer späteren Berichtigung hin Angaben zu beruflich bedingten Fahrtkosten unter 21 Kilometern erst einmal zu berücksichtigen. Für die Steuerzahler ergibt sich damit eine knifflige Situation. Reklamieren sie die Kürzung der Pendlerpauschale, erhalten sie unter Umständen ein zinsloses Darlehen vom Staat, das sie bei einem negativen Votum des BVG wieder zurückzahlen müssen. Verzichten sie auf eine Eintragung, leihen sie umgekehrt dem Staat Geld, auf das sie bei einem positiven Urteil des BVG einen Rückzahlungsanspruch haben. Experten raten jedoch zu einer Eintragung, da - selbst bei einem ungünstigen Urteil des BVG - die nachträgliche Besteuerung als Verwaltungsakt weniger aufwändig ist als eine nachträgliche Forderung durch den Steuerzahler. | |||
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