Permanent wurde er von seinem Chef bei ärztlichen
Entscheidungen übergangen und vor anderen Mitarbeitern gedemütigt.
Als es um einen Bereitschaftsdienst ging, bügelte der Boss seinen
Untergeben ab: Er argumentiere nur, "um seinen Arsch im Bett lassen
zu können" und "um seine Pfründe zu sichern". Das war zu viel. Der
Arzt klagte und bekam vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zumindest
teilweise Recht. Es stehe ihm ein Schmerzensgeld zu. Ein Anspruch auf
Entlassung des Chefarztes bestünde allerdings nicht.
Alle Arbeitgeber, die jetzt noch für Ihre Arbeitnehmer eine Urlaubs-
und Fehltagekarte anlegen wollen, können dies jetzt auch mit einer
Excel-Karte tun. Sie bietet den Vorteil, das sie nicht nur ausgedruckt
nutzbar ist, sondern auch im PC ausgefüllt und archiviert werden kann.
Zwei Karten passen exakt auf eine DIN-A4-Seite. In einer Anleitung
wird beschrieben, wie man die Tabellen kopieren kann und den
Blattschutz aufhebt, Zellen sperrt etc., um Formate anders festzulegen
oder eigene Formeln einzufügen. Zur Urlaubs- und Fehltagekarte geht es hier.
|