Lange Mittagspause ist keine Kündigung |
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| Eine Mittagspause kann mitunter sehr lang werden, wie ein Arbeitgeber aus Rheinland-Pfalz feststellen musste. Nachdem sich ein Mitarbeiter aus der Pause nicht zurück meldete und auch am nächsten Tag nicht mehr an seinem Arbeitsplatz erschien, kam der Chef zu dem für ihn einzig denkbaren Schluss: Der Arbeitnehmer hatte mit dem unentschuldigten Fernbleiben seiner Kündigung Ausdruck verleihen wollen. | |||
Falsch, sagte das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz, denn auch die Kündigung eines Mitarbeiters erfordere die Schriftform und könne nicht mündlich abgegeben werden. Die schriftliche Kündigungsbestätigung laufe ins Leere, denn es könne rechtlich nur etwas bestätigt werden, was auch tatsächlich eingetreten sei. Der Arbeitnehmer musste weiter beschäftigt werden. | |||
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