400-Euro-Jobs - nix netto! |
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| 400-Euro-Jobs oder auch geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse sind für alle von Vorteil: Der Arbeitnehmer spart die Sozialabgaben, der Arbeitgeber hat eine billige und flexible Arbeitskraft und der Staat kann seine Statistik bereinigen. | |||
Nun kann es ihm auch noch passieren, dass er für die Lohnsteuer zur Kasse gebeten wird. Denn die pauschale Lohnsteuer von 2 % kann sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückholen, wie das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 628/04) urteilte. Danach hatte eine Reinigungskraft geklagt, weil sie von ihrem monatlich vereinbarten Brutto-Arbeitslohn von unter 400 Euro 2% Lohnsteuer zahlen sollte. Doch die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht. Denn ist im Arbeitsvertrag ein Brutto-Betrag vereinbart worden, geht die Lohnsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers. Und das gilt auch für 400-Euro-Jobber. FORMBLITZ-Tipp: Als Arbeitgeber sollten Sie eindeutige Arbeitsverträge abfassen. Im Vertrag muss festgelegt sein, ob es sich um eine Bruttovergütung oder eine Nettovergütung handelt. Weisen Sie ferner darauf hin, dass die Pauschalabgabe auf die Lohnsteuer über 2 % im Innenverhältnis zu Lasten des Arbeitnehmers geht und ihm vom Lohn abgezogen wird. | |||
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