Die Schulmedizin rümpft die Nase und die Versicherer drücken sich
vor der Kostenübernahme. Doch wenn ein Patient eine Kostenübernahme
beantragt hat und die Privatkasse dies ablehnt, muss sie dafür zur
Begründung ein maßgebliches ärztliches Gutachten vorlegen, lautet das
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Nur so könne sich der Versicherte ein
ausreichendes Bild über Kompetenz und Unvoreingenommenheit der
Entscheidungsträger machen.
Wenn Sie sich ein Bild über die bestmögliche Versorgung machen wollen,
dann sollten Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck
machen.
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