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Wenn die private Krankenversicherung nicht zahlen will...


..dann muss sie das genau begründen. Mit Heilpraktikern ist das so eine Sache.

Die Schulmedizin rümpft die Nase und die Versicherer drücken sich vor der Kostenübernahme. Doch wenn ein Patient eine Kostenübernahme beantragt hat und die Privatkasse dies ablehnt, muss sie dafür zur Begründung ein maßgebliches ärztliches Gutachten vorlegen, lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Nur so könne sich der Versicherte ein ausreichendes Bild über Kompetenz und Unvoreingenommenheit der Entscheidungsträger machen.

Wenn Sie sich ein Bild über die bestmögliche Versorgung machen wollen, dann sollten Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck machen.

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