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Vorsicht beim Kredit von der Bank "Mama"


Es gibt Situationen, in denen das Taschengeld nicht mehr reicht.

Es gibt Situationen, in denen das Taschengeld nicht mehr reicht. Da will der Sohn ein neues Mofa kaufen und die halbwüchsige Tochter eine Busen-OP in Polen finanzieren. Der ideale Zeitpunkt, um die Kinder mit den Tücken des Kreditgewerbes vertraut zu machen.

Doch Vorsicht: Wer seinem eigenen Nachwuchs ein privates Darlehen gibt, tut dies auf eigene Gefahr. Denn egal, wie gut die Konditionen bei der Bank Mama sind, die Kinder müssen den Kredit nicht zurückzahlen.

In einem Fall hatte ein türkisches Ehepaar seiner 17jährigen Tochter ein Darlehen über 15.000 Euro für die Hochzeit gewährt. Nach der Volljährigkeit verlangten die Eltern die Tilgung des Darlehens. Doch die Tochter zahlte nicht. Daraufhin wurde sie von ihren Eltern verklagt. Vergeblich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass ein Darlehensvertrag wie jedes andere Rechtsgeschäft mit Minderjährigen schwebend unwirksam sei und zu seiner Wirksamkeit die Zustimmung der Eltern benötige. Da jedoch in dem Fall die Eltern zugleich die Darlehensgeber seien, konnten sie den Kreditvertrag nicht auch noch im Namen der Tochter genehmigen. Der Vertrag war also quasi nicht zustande gekommen. Die Tochter musste das Geld nicht zurückzahlen.

Wenn Sie in Ihrer Familie oder auch an gute Freunde und Bekannte ein Darlehen vergeben sollen, sollten Sie dies mit Darlehens-Verträgen von FORMBLITZ tun.

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