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Sie haben Post! Pornos im Firmennetz


Wer seine Kollegen mit Gewaltpornos quält, darf vom Arbeitgeber auf die Straße gesetzt werden. "Normale" Pornos sind dagegen erlaubt!

Diese interne Firmenpost würde selbst einem Ekel wie Stromberg von der Capital Lebensversicherung die Schamesröte ins Gesicht treiben: Ein Gewaltporno, in dem zu sehen war, wie eine gefesselte Frau mit Werkzeugen im Genitalbereich misshandelt wurde. Versandt von einem Mitarbeiter, der als Chemiker in einem Pharmaunternehmen tätig war. 17 solcher ekelerregenden Videos hatte der Mann im Kollegenkreis verschickt. Die Quittung folgte auf dem Fuße: fristlose Kündigung.



Das Arbeitsgericht Frankfurt stärkte die Position des Arbeitgebers. Diskriminierende und Gewalt verherrlichende Videos müsse dieser auf seiner firmeneigenen E-Mail-Leitung nicht dulden. Einzig die Tatsache, dass der Mann schon rund 25 Jahre zur Firma gehörte, führte zur Wandlung der fristlosen Kündigung in eine ordentliche. Das Gericht stellte jedoch darüber hinaus auch fest, dass das Versenden von pornographischen Darstellungen ohne Gewalt vom Firmencomputer aus für sich genommen noch keinen Kündigungsgrund darstellt.



Doch was tun, wenn ein Mitarbeiter, der vielleicht bis vor einiger Zeit noch zuverlässig gearbeitet hat, plötzlich den Betriebsfrieden durch Versenden von Gewaltpornos, sexuelle Belästigung oder auch rassistischen Äußerungen stört? Welches Verhalten bewegt sich im Rahmen des Zulässigen und welches brauchen Sie als Arbeitgeber nicht mehr hinzunehmen? Oder umgekehrt: Wie sollten Sie sich als Arbeitnehmer verhalten, wenn der Chef Ihnen mit Entlassung droht, weil Sie im Büro rauchen? Eine Kündigung ist keine angenehme Angelegenheit. Das Arbeitsrecht ist recht unübersichtlich und auch noch ständigen Gesetzesänderungen unterworfen. Doch noch komplizierter wird es, wenn einem Mitarbeiter aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden soll. Zwei Ratgeber helfen hier weiter.

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