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Defekt bei Neuwagen


Schon nach 88.000 Kilometern einen schweren Motorschaden

wer als Neubesitzer eines modernen Mittelklassewagens schon nach 88.000 Kilometern einen schweren Motorschaden erlitten hat obwohl ausreichend Kühl- und Schmiermittel vorhanden waren, darf davon ausgehen, dass kein Bedienungsfehler vorlag, sondern dass das Fahrzeug schon beim Erwerb einen technischen Defekt hatte. So das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

In dem Fall hatte ein Mann von einem Gebrauchtwagenhändler einen vier Jahre alten Opel Vectra mit einem Kilometerstand von rund 80.000 erworben. Doch schon nach vier Monaten kam es zu einem sogenannten "Kolbenfresser". Der Kläger musste einen Austauschmotor einsetzen lassen und verlangte dafür vom Verkäufer den Ersatz der Kosten in Höhe von 5.107,02 Euro. Der Verkäufer hingegen argumentierte, dass die Ursache ungeklärt und auch nicht mehr zu ermitteln sei, weil der Käufer den alten Motor weggegeben habe.

Doch das Gericht gab dem Käufer Recht. Der Neubesitzer hätte von einem Wagen dieser Art durchaus eine Kilometerleistung in deutlich sechsstelligem Bereich erwarten dürfen. Da ja jedoch das Fahrzeug schon weitaus früher einen schweren Motorschaden erlitten habe, käme es auf den exakten ursächlichen Schadenszusammenhang nicht mehr an, soweit auch nichts für ein ursächliches Fehlverhalten des Benutzers spreche, etwa eine mangelnde Schmiermittelversorgung. Ein anderer Bedienungsfehler sei ebenfalls ausgeschlossen, da sowohl die Bauweise als auch die Einfachheit der technischen Bedienung keine Fehler des Benutzers als ernstliche Ursache für die Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft zulasse. Es könne sich daher nur um einen schon vorhandenen technischen Defekt handeln.

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