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Auch Softies müssen Unterhalt zahlen


Wer sein Leben als Hausmann im Partner-Patchwork mit immer neuen Familienmitgliedern verbringen möchte, sollte über ein gut gefülltes Bankkonto verfügen.

Nahezu jede zweite Familie geht nach einigen Jahren in die Brüche. Das heilige Sakrament der Ehe - inzwischen ein Modell mit geringer Strahlkraft und mäßiger Halbwertzeit. Heute wäre das verflixte 7. Jahr, wie es Billy Wilder in seiner unsterblichen Komödie berühmt gemacht hat, für viele schon ehrgeiziges Projekt. Nur einer scheint bei dem fröhlichen Reigen nicht mitzuspielen: der Gesetzgeber. Denn wer sein Leben im Patchwork mit wechselnden Partnern und immer neuen Familienmitgliedern verbringen möchte, sollte über ein gut gefülltes Bankkonto verfügen. Da hilft es auch nicht, wenn der geschiedene Vater in seiner neuen Beziehung die ehrenvolle Position eines Hausmanns übernimmt, wie das Oberlandesgericht Koblenz feststellte.

Ein Mann hatte nach der Scheidung als zweifacher Familienvater erneut geheiratet, danach seine Arbeitsstelle gekündigt und war als bekennender Softie in die Rolle des Hausmanns gewechselt. Da er nun über kein festes Einkommen verfüge, so seine Argumentation, könne er auch keinen Unterhalt mehr zahlen. Alles schön und gut, sagte das Gericht, aber letztendlich falsch. Die Unterhaltsansprüche bleiben bestehen. Es billigte dem Mann nur insofern eine verminderte Unterhaltsverpflichtung zu, da er selber Ansprüche gegenüber seiner neuen Frau habe, wenn diese wesentlich mehr verdiene als er selbst. Diese Rechnung nebst der Möglichkeit eines zumutbaren Nebenverdienstes ergab knapp 40 % der alten Unterhaltsverpflichtung. Der Mann musste zahlen.

Unterhalt ist eine Sache, die nicht schön, aber zu einem verantwortungsbewußten Leben gehört. Bei FORMBLITZ können Sie mit den richtigen Musterbriefen Dampf machen.

Noch besser ist eine Trennungsvereinbarung. Mit dieser Vereinbarung können die Partner auch ohne Entscheidung über ein formelles Ehescheidungsverfahren die Trennung vollziehen und eine eventuelle Scheidung vorbereiten. Die Vereinbarung betrifft besondere Bedingungen, Umstände, Rechte und Pflichten über Wohnrecht, Hausrat, Kindes- und sonstigen Unterhalt, Umgangsrecht etc.

Stellen Sie Ihre Lebensgemeinschaft von vornherein auf die Basis eines vernünftigen Vertrags. Ein neuer Ratgeber aus dem Verlag interna steht Ihnen jetzt bei allen Fragen rund um den Ehevertrag zur Seite: Er klärt Begriffe wie Gütertrennung und Gütergemeinschaft, behandelt alles Wichtige von der Regelung des Unterhaltsanspruch bis hin zum Erbrecht und gibt wertvolle praktische Tipp.

Vernünftig ist auch der Abschluss eines Ehe- und Ervertrags mit anfänglicher Gütertrennung.

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