Altersteilzeit - ein Zukunftsmodell |
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| Immer mehr Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, nutzen die Möglichkeit der Altersteilzeit. | |||
Tatsächlich gibt es zwei Möglichkeiten der Altersteilzeit 1. Das ursprüngliche Modell der Altersteilzeit basierte auf einer Halbierung der Arbeitszeit bis zum Renteneintritt. 2. Das in der Praxis mittlerweile fast ausschließlich vorkommende "Blockmodell" basiert auf einer faktischen Zweiteilung der Beschäftigungsphase in eine Phase der Vollarbeitszeit und in eine Phase der Freistellung, bei der die Arbeitszeit auf Null reduziert wird. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Im Unterschied zur normalen Teilzeit wird sein hälftiges Bruttogehalt um 20 % aufgestockt. Dieser Betrag ist steuerfrei. Der Arbeitgeber führt für lediglich 50 % des bisherigen Vollzeiteinkommens die Lohnsteuer ab. Der Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherungsbeiträge umfasst jedoch 90 % der bisherigen Beiträge. Für den Arbeitgeber besteht der Vorteil in der deutlichen Kostensenkung und einem schleichenden Abbau von Arbeitsplätzen. Außerdem wird die Aufstockung unter bestimmten Umständen von der Bundesagentur für Arbeit finanziert, falls der Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand geht. FORMBLITZ hat für das Blockmodell eine Vereinbarung zur Altersteilzeit vorbereitet. | |||
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