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Nachgefragt!

Hier finden Sie eine Übersicht der bisher gestellten Fragen und Antworten. Sie haben auch eine Frage zu einem unserer Produkte? Gehen Sie auf die Produktseite und stellen Sie Ihre Frage dort ein.

Neumann

Neumann

23.04.2013

Frage zum Produkt Anlage Vorsorgeaufwand 2012
Winter

Winter

29.04.2013

Meyer

Meyer

29.04.2013

horst brandl

horst brandl

27.04.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo Herr Brandl,

wir können hier keine Rechtsberatung im Einzelfall geben, da wir die Details Ihres Kaufes nicht kennen. Sofern Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht haben, brauchen Sie für den Widerruf keine Begründung abzugeben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Manfred Binanzer

Manfred Binanzer

29.04.2013

Reboard-Kindersitze e. V.

Reboard-Kindersitze e. V.

18.04.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo,

auch Aufklärungsmaterialien, die für Geld im Internet gekauft werden können, sind Waren/bzw. Produkte. Insofern gilt auch dafür unsere allgemeine "Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften".

Im Anhang des Formulars beachten Sie bitte auch unsere zahlreichen Erklärungshinweise dazu.

Wenn Sie für diese Widerrufsbelehrung eine Update-Garantie über 5 Jahre wünschen, klicken Sie diese einfach zusätzlich an. Der Zusatzbetrag von 3 Euro wird dann - selbstverständlich nur einmalig - zusätzlich abgebucht. Viel Erfolg.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt
Karen Nielsen

Karen Nielsen

19.04.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo Frau Nielsen,

unsere Mustervorlage "befristeter Arbeitsvertrag" hält selbstverständlich auch den Punkt Probezeit fest. Im Dokument unter §2). In der Festlegung der Länge der Probezeit sind Sie als Arbeitgeber relativ frei.

Interessant zu wissen ist, dass z.B. bei 1-Jahres-Arbeitsverträgen eine Probezeit von bis zu 6 Monaten in den Arbeitsvertrag heutzutage durchaus üblich ist. Eine wirkliche Planungssicherheit für den Arbeitnehmer bietet das nicht und führt auch nicht selten zur Unzufriedenheit.

Die Länge der Probezeit sollte deshalb der Komplexität der Arbeit angemessen und auch für den Arbeitnehmer nachvollziehbar sein.

Überlegen Sie, welche Probezeit Sie akzeptieren würden bei einem Job, der auf 4 Monate befristet ist. Dann können Sie die Dauer mit gutem Gewissen vor Ihrem neuen Arbeitnehmer auch überzeugend vertreten. Viel Erfolg.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt
Coy

Coy

17.03.2013

Guten Tag.

Darf mein Ehegatte in meinem eigens geschriebenen Testament eine eigene Erklärung/Bestätigung zu meinen Ausführungen einfügen oder anfügen. Damit könnte man ein gemeinsames Testament umgehen.
Mit dem gemeinsamen Testament wird es schwierig, weil wir beide jeweils ein eigenes Mietshaus haben und diese getrennt jeweils an eines der beiden Kinder vererbt werden sollen.
Die einzelnen Testamente müssen deshalb die/den Einlassung/Zusatz des anderen Elternteils enthalten, dass er an der gemeinsam vereinbarten Erbfolge nicht anderes nach dem Tode des zuerst Versterbenden formuliert und damit ein Kind benachteiligt wird.
Die Notare haben an uns Zeit unseres Lebens überdurchschnittlich profitiert, sie können sich über uns nicht beklagen. Im Übrigen gibt es mit Sicherheit tausende Fälle, die in einer ähnlichen Situation gelöst werden sollen. Ein Jurist muss bei uns nicht etwas Neues erfinden. Davon abgesehen, falls die angebliche Haftung angesprochen wird, warum werden dann später trotzdem noch Rechtsstreitigkeiten geführt, bei denen man u. U. unterliegen kann?
Wenn ich Zugang zu den entsprechenden Textbausteinen hätte, würde ich meine Anfragen nicht stellen.
Der Vorteil unserer eigenständigen Testamente wäre auch, dass man sie -solange wir noch gemeinsam leben und zwischenzeitlich eine andere Situation entsteht- kostenlos geringfügig noch ändern bzw. neu schreiben kann, ohne das gewünschte Endziel aus dem Auge zu verlieren.
Wie ist die Rechtslage?

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FORMBLITZ-Redaktionsteam

Guten Tag,

es gibt viele verschiedene Arten von Testamenten. Wir bieten mit unseren Muster-Vorlagen einige an, die selbstverständlich auf dem neuesten rechtlichen Stand sind.

Wenn es hierbei nur um den Austausch von bestimmten Textbausteinen ginge, würden sich wahrscheinlich nicht tausende von Juristen mit dem Thema Erbrecht beschäftigen.

Grundsätzlich kann man in Deutschland jeden Vertrag und jedes Dokument anfechten. Jedoch verringert sich die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn Verträge, Testamente etc. professionell abgefasst sind.

Der letzte Wille ist ein persönlich abgefasstes Dokument. Desahlb muss es ausschliesslich von demjenigen verfasst und geschrieben werden, der sein Geld und seine Güter vererben will. Bei der Erstellung eines Testaments ist Voraussetzung für die Formgültigkeit, dass es komplett eigenhändig unterschrieben wurde. Einfügungen und Ergänzungen Dritter können verständlicherweise den perfekten Boden für Streitigkeiten und Anfechtungen der Erben bieten.

Alternativ käme das Berliner Testament in Betracht. Hier können Sie gemeinsam verbindlich die Erbfolge festlegen und in Form eines Vermächtnisses aufteilen, wer welches Haus erhalten soll. Der Längerlebende bleibt daran nach dem Tode des Erstversterbenden gebunden. Auch ein Berliner Testament darf ohne Notar abgeschlossen werden. Ein Ehegatte verfasst den Text handschriftlich und beide unterschreiben.

Den Pflichtteil können Sie allerdings durch ein Testament nicht ausschließen. Falls der Wert der Häuser also nicht genau gleich ist, kann es dazu kommen, dass eines der Kinder Forderungen stellt.

Für speziellen Einzelfragen empfehlen wir daher den direkten Weg zum Rechts-Profi. Wir von der Redaktion können immer nur eine Einschätzung abgeben, jedoch keine verbindliche Rechtsauskunft.

Möglicherweise ist es ja auch günstiger, den Kindern die Häuser zu Lebzeiten zu überschreiben.

Im Zweifelsfall sind die Kosten für ein Notar/Rechtsanwalt weitaus niedriger als ein möglicher Rechtsstreit über das Erbe. Und Ihre Erben werden froh darüber sein, wenn Sie alles klar und eindeutig geregelt haben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt
Kim

Kim

16.03.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Sehr geehrter Herr Young-Min,

zu Frage 1:
Tatsächlich hat ihr Freund Ihnen einen richtigen Tipp gegeben: Ihr Bruder kann die Zinsen für die Wohnung steuerlich geltend machen, wenn er seine Eigentumswohnung fremdvermietet.

Dafür braucht es den Nachweis eines offiziellen Mietvertrages. Wir bieten dafür unseren "Allgemeinen Mietvertrag für Wohnungen".

Dieser ist für beide Seiten ein rechtssicheres Dokument, das nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung formuliert wurde. Auch bietet unsere Mustervorlage Erläuterung zu wichtigen Vertragsinhalten. Einfach herunterladen, individuell anpassen, fertig.

Zu Frage 2:
Eine teilgewerbliche Nutzung einer Mietwohnung sollte ebenfalls schriftlich erfolgen und damit offiziell gemacht werden. Hiermit vermeiden Sie einfach mögliche Streitigkeiten (selbst, wenn das Mietobjekt in Familienbesitz ist). Dafür bieten wir die Vorlage "Zusatzvereinbarung über gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung". Einfach um sicher zu gehen, sollten Sie unser bewährtes Muster nutzen, um auch die gewerbliche Nutzung klar zu regeln. Geregelt werden muss vorallem der Punkt der Nebenkosten-Abrechnung, der ja auch für Ihre steuerliche Betrachtung wichtig. Einfach herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Für die detaillierte steuerliche Behandlung in Ihrem individuellen Fall fragen Sie bitte einen Steuerberater. Wir von der Formblitz-Redaktion können immer nur eine Einschätzung abgeben. Für verbindlich Rechts- und Steuerrechts-Fragen wenden Sie sich bitte immer an zugelassene Fachleute.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt
Hans Heisel

Hans Heisel

13.02.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Sehr geehrter Herr Heisel,

wenn der Bevollmächtigte auch über gesundheitliche Maßnahmen bestimmen soll, wird eine Vorsorgevollmacht benötigt. Bei extremen Eingriffen (z.B. Fixierung am Bett) wird in der Regel zusätzlich einen Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig werden, auch wenn die Vollmacht diese eigentlich umfasst. Das hat der Bundesgerichtshof am 27.06.2012, AZ XII ZB 24/12 entschieden. Hintergrund ist, dass bei solch tiefgreifenden Maßnahmen, das Gericht die Möglichkeit haben muss, zu prüfen, ob die Vorsorgevollmacht im Sinne des Vollmachtgebers ausgeübt wird, um die Gefahr des Missbrauchs zu vermeiden.

Bis auf diese Ausnahme können Sie in der Vorsorgevollmacht im Prinzip alles verbindlich regeln. Bitte beachten Sie jedoch, dass bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstückskauf) der notariellen Form bedürfen. Für solche Geschäfte bentigen Sie eine notarielle Vollmacht.

Der Bevollmächtigte ist im Übrigen natürlich an die Bestimmungen in Ihrer Patientenverfügung gebunden.

Eine Patientenverfügung muss nicht zwangsläufig alle zwei Jahre erneuert werden. Dennoch empfiehlt sich dieser Schritt, um auch für sich selbst zu prüfen, ob die Verfügungen noch so gelten sollen. Wenn zu befürchten ist, dass Angehörige den Willen das Verfügenden bezweifeln bzw. andere Vorstellungen haben, ist es ebenfalls besser die einmal gemachte Verfügung zu bekräftigen. So kann nicht behauptet werden, Sie hätten Ihren Willen geändert. Falls ein solcher Streit zu befürchten ist, können Sie durch regelmäßige Erneuerung der Patientenverfügung dem entgegentreten.

Gesetzlich gesehen gibt es aber keine Pflicht zur regelmäßigen Erneuerung. Dies ist eine Empfehlung, die auch von den Ärztekammern und vom Justizministerium so gegeben wird. Daher enthält unser Formular für eine Patientenverfügung von vornherein Platz für weitere Unterschriften.

Wir hoffen, dass diese Antwort Ihnen weiterhilft.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

carolarosascheib

Meine Frage meine Grosstante hat mich und einen guten Freund als Betreuer beim Notar eingetragen. Kürzlich meinte sie, ihre Steuerberaterin meinte sie könnte uns nichts vererben, weil wir Betereuer von ihr wären. Ich möchte nur ihr bestes ich kümmere jetzt schon wenn Sie krank ist.

carolarosascheib

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