Hier finden Sie eine Übersicht der bisher gestellten Fragen und Antworten. Sie haben auch eine Frage zu einem unserer Produkte? Gehen Sie auf die Produktseite und stellen Sie Ihre Frage dort ein.
Heinz Veitengruber
12.06.2012
Sehr geehrter Herr Veitengruber,
das Update bekommen Sie automatisch an die E-Mailadresse gesandt, mit der Sie damals das Produkt bestellt haben. Das Update erfolgt sobald es eine juristische Änderung des Vertrages gegeben hat. Das letzte Update dieses Vertrages wurde am 22.02.2012 versandt. Falls Sie ein Update nicht erhalten haben bzw. Ihre E-Mailadresse sich geändert hat, senden Sie bitte eine E-Mail an unseren Kundenservice (service@formblitz.de). Sie bekommen dann die aktuelle Version des Vertrages.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
K.Behn
11.06.2012
Liebe Frau Behn,
da ihr Sohn noch nicht volljährig ist, muss eine Lösung gefunden werden. Als Mutter sind Sie zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Haben Sie bereits mit dem Jugendamt gesprochen? Vielleicht kann man dort gemeinsam eine Lösung finden. Falls Sie wollen, dass der Sohn zukünfig beim Vater wohnt, müssen Sie darauf vorbereitet sein, dass dieser dann zukünftig den Barunterhalt von Ihnen fordern wird.
Wir empfehlen Ihnen sich in der Angelegenheit in jedem Fall rechtlich beraten zu lassen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Rebecca
12.06.2012
Liebe Rebecca,
auch bei unverheirateten Paaren ist das gemeinsame Sorgerecht sozusagen der "Normalfall". Geändert kann dies nur von einem Gericht. In der Regel wird das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil nur übertragen, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist. Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dass in der Regel auf ein Elternteil übertragen wird. Der andere erhält ein Umgangsrecht.
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles zum Umfang des Sorgerechts. Der Vater darf nicht in allen Alltagsangelegenheiten entscheiden, sondern nur in besonders wichtigen Fragen, die die Entwicklung des Kindes entscheidend beeinflussen (z.B. Schulwahl).
Wir empfehlen Ihnen sich in jedem Fall eine Beratung beim Jugendamt zu suchen, wenn Sie versuchen wollen, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Wilfried Feifel
11.06.2012
Hallo Herr Feifel,
für eine Mietbürgschaft bieten wir eine spezielle Vorlage. Diese finden Sie hier.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Maja Kubetz
12.06.2012
Brita Asmus
07.06.2012
Sehr geehrte Frau Asmus,
falls Sie bereits ein Aktenzeichen erhalten haben, können Sie dieses angeben und direkt an die Behörde schreiben. Liegt noch kein Aktenzeichen vor, sollten Sie telefonisch nachfragen und sich nach dem Sachbearbeiter erkundigen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite http://www.bstu.bund.de.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Fiege
07.06.2012
Hallo,
Sie können den Antrag kostenlos herunterladen und ausdrucken. Sie gehen mit dem Download keine weiteren Verpflichtungen ein.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
kovac
08.06.2012
Hallo,
wir haben verschiedene Musterangebote und auch Kostenvoranschläge im Angebot. Eine Liste finden Sie hier.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
SCHMIDT, Kathrin
24.04.2012
Sehr geehrte Frau Schmidt,
wenn eine Frist an einem Sonn- oder Feiertag abläuft, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Insofern ist der Standpunkt des Maklers nachvollziehbar. Dennoch empfehlen wir Ihnen, mit dem Makler zu sprechen und so ggf. eine Vorverlegung des Termins zu erwirken.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir an dieser Stelle keine individuelle Rechtsberatung leisten. Im Einzelfall kann sich die Rechtslage anders darstellen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Hallo Frau Schmidt,
auch wenn sich in Ihrem Fall die Sache inzwischen erledigt hat, möchten wir Sie auf ein neues Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 65 S 219/10) hinweisen, wonach sich die Rechtslage bezüglich des Übergabetermins nun anders darstellt. Die Übergabe einer Wohnung muss nach Auffassung der Richter auch an einem Sonntag (und damit auch an einem Feiertag) erfolgen. Hält der Vermieter sich nicht an den Termin, ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann die Kosten für die Einlagerung der Möbel entsprechend geltend machen. Der Grundsatz der normalen Berechnung von Fristen wird also für die Übergabe der Wohnung vom Gericht nicht mehr angewendet.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Reinhard Svensson
07.06.2012
Infos, exklusive Sonderangebote & Rechtstipps im kostenlosen Formblitz-Newsletter!
Jetzt abonnieren und sparen!
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Patientenwille zählt - das umfassende Vorteils-Paket für Ihre Vorsorge.
70 Vorlagen zum Sparpreis vereinfachen die Arbeit im Büro und sparen eine Menge Zeit. Alles am Computer ausfüllbar und immer wieder verwendbar!
Von der Bankvollmacht bis zur Vorsorge-vollmacht: 13 rechtssichere Muster-Vollmachten.
Mit Formblitz auf der Überholspur: Muster-Vorlagen, Checklisten und Ratgeber für Ihre Karriere.
Die 10 beliebtesten Musterverträge: Für jede Situation den richtigen Vertrag.
Vom Arbeitsvertrag bis zur Lohnabrechnung: Personalführung aus einer Hand.
Als Makler haben Sie eine Vielzahl von Pflichten. Sichern Sie sich schriftlich ab, um Ihre Vergütung zu sichern. Erleichtern Sie Ihren Job mit unseren Vorlagen.
![]()