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Nachgefragt!

Hier finden Sie eine Übersicht der bisher gestellten Fragen und Antworten. Sie haben auch eine Frage zu einem unserer Produkte? Gehen Sie auf die Produktseite und stellen Sie Ihre Frage dort ein.

R. Weihe

R. Weihe

03.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Sehr geehrter Herr Weihe,

selbstverständlich werden unsere Dokumente immer auf den neuesten aktuellen Stand gehalten.

Die Word-Dokumente und Exel-Tabellen sind natürlich so aufgebaut, dass Sie diese individuell an Ihr Business anpassen können. Die Jahreszahlen sind nur stellvertretend, auch die können Sie natürlich ändern. Wir werden diese auch noch einmal überprüfen, vielen Dank für Ihren Hinweis und viel Erfolg bei Ihrer Business-Planung.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt Mein Recht als Vater
Dörte Wendt

Dörte Wendt

03.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo Frau Wendt und Herr Wendt,
ich kann gut verstehen, dass Sie unzufrieden sind mit der aktuellen Situation. Zum Wohle des Kindes sollten Sie bald eine einvernehmliche Lösung finden.

Als leiblicher Vater haben Sie natürlich Umgangsrecht mit Ihrem Sohn. Das steht Ihnen selbst dann zu, wenn Sie nicht mit der Mutter verheiratet sind oder waren.

Wenn Sie sich über den zeitlichen Rahmen des Umgangs nicht einigen können, muss dies ein Familiengericht übernehmen. Ein Gerichtsprozess kostet jedoch allen Beteiligten Geld, Nerven und Lebenszeit. Am Ende leidet das Kind darunter. Und das ist wahrscheinlich genau das, was Sie nicht möchten.

Darum kann ich Ihnen nur empfehlen: reden Sie mit Ihrem zuständigen Jugendamt und versuchen Sie, die Mutter zu einem gemeinsamen Termin zu motivieren. Es gibt dort sehr gut geschulte Familientherapeuten, die Ihnen dabei helfen, eine klare gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die für alle Seiten tragbar ist. Ob Urlaub, Kleidung oder Geburtstagsbesuche.

Sie als Vater zeigen damit Initiative und die Absicht, dass es Ihnen ernsthaft um die gute Beziehung zu Ihrem Kind geht. Dazu gehört, dass Sie die Mutter in ihrer Rolle ernst nehmen und Sie an den "Gesprächs"-Tisch bitten.

Fühlt sich die Mutter ernstgenommen, wird sie wahrscheinlich auch großzügiger mit den Besuchen bei der Grossmutter umgehen. Warum laden Sie die Mutter nicht einfach dazu?

Zeigen Sie deutlich Ihre gute Absicht. Oft hilft dies mehr als jede Drohung mit Paragraphen.

Wir wünschen Ihnen dabei viel Glück und alles Gute.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt
Uwe Ophaus

Uwe Ophaus

03.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo Herr Ophaus,

sobald im Mietvertrag die Nebenkosten als Pauschale ausgewiesen sind, gilt diese Pauschale.

Der Vorteil für Ihre Vermieterin ist damit tatsächlich, dass Ihnen nicht jedes Jahr eine detaillierte Nebenkosten-Abrechnung zur Verfügung gestellt werden muss, da Sie ja dem Pauschalbetrag mit Ihrer Unterschrift zugestimmt haben.

Allerdings kann Ihre Vermieterin bei einer Änderung der Nebenkosten diesen Pauschal-Betrag nicht einfach für den nächsten Monat erhöhen mit der Argumentation, dass einer oder mehrere Punkte der Nebenkosten sich verteuert haben.
Der Vorteil de Planungssicherheit liegt dann bei Ihnen.

Für die Erhöhung von Pauschalmieten gibt es ganz spezielle Bedingungen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Wir vom Redaktionsteam können nur unsere Einschätzung abgeben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Ano Nym

Ano Nym

03.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo Ano Nym,

sobald Sie Musik von anderen Bands gewerblich vertreiben wollen, brauchen Sie deren Erlaubnis. Auch wenn es sich um Gema-freie Musik handelt. Nutzen Sie diese "Lizenzanfrage mit Labelcopy", um die korrekte Bezeichnung der Titel sicherzustellen. Dies macht die Verwaltung derselben sehr viel leichter und verhindert mögliche Streitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt.

Unsere Vorlage für die "Nutzungsrechtserklärung" ist gleichermaßen für Sie und die Bands wichtig, um die Nutzungsbedingungen, Honorare etc. festzulegen und bei Erfolg der Kompilation mögliche weitere Ansprüche auszuschließen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben dürfen. Dies sollte in Ihrem Fall nur ein auf Musikrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
Wir von der Redaktion geben lediglich eine Einschätzung Ihres Falles aufgrund Ihrer Nachfrage. Viel Erfolg!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt Generalvollmacht
Frau Steinkopf-Frinta

Frau Steinkopf-Frinta

12.10.2012

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Die Generalvollmacht berechtigt Sie zu all diesen Dingen. Allerdings, sollten Sie zuerst prüfen, ob es Angehörige gibt, die eher dafür zuständig wären. Sollte der Mann wirklich Demenz haben ist es ratsam zur Unterschrift einen Notar aufzusuchen, damit Sie später keinen Ärger bekommen. Der bestätigt dann die Zurechnungsfähigkeit des Unterzeichners. Bitte informieren Sie sich genau darüber, welche Verantwortung Sie da übernehmen und welche Pflichten damit auch auf Sie zukommen. Wir sind keine Rechtsberatung und können nur unverbindliche Hinweise geben.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

peter fenzau

meine eltern haben 2002 ein testament verfasst, indem meine schwester und ich zu gleichen teilen bedacht werden. 2004 starb mein vater, ich habe mein pflichtteil nicht beansprucht. ich dachte nun würde meine mutter erst einmal alleinerbin sein. meine mutter ist nun in ein heim gekommen, da sie aus gesundheitlichen gründen nicht mehr alleine wohnen kann. nun wollte ich mich mit meiner schwester unterhalten wie es finanziell aussieht, ich habe jetzt erst erfahren, dass meine eltern 2004 kurz bevor mein vater starb (er hatte demenz und musste ins heim) meiner schwester eine generalvollmacht ausgestellt hat. es wundert mich allerdings wie man von einen dementkranken menschen noch so eine unterschrift beim notar bekommen kann. meine mutter hat eine rente von knapp 1600 euro, sie bekommt pflegegeld und krankenkassenzuschuss. es deckt die kosten ab. meine schwester hat das haus unserer mutter verkauft. kann sie das so machen ohne mir nur irgendwelche infos zukommen zu lassen? habe ich ein anrecht auf schrifliche infos (kaufvertrag,ev. vorvertrag preis und welcher notar)?kann sie das geld für das haus auch ausgeben, oder muss sie schon nachweisen, wofür sie das geld für unsere mutter gebraucht hat. habe ich ein anrecht auf kontoauszüge bezüglich des geldes vom haus?

peter fenzau

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martin

martin

02.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Lieber Martin!
Wir hätten ein Referenzschreiben in englisch. Dort könnten Sie Ihre Angaben einfügen. Dieses erfüllt auf alle Fälle den gewünschten Zweck.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt Anlage AV 2012
Eilhardt

Eilhardt

03.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Die Anlage zum Versorgungsaufwand 2012 finden Sie unter diesem Link. Ansonsten einfach oben links in das Suchfeld eingeben.
Viel Erfolg!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt Mein Recht als Vater
Man

Man

30.04.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Hallo!
Ja, es gibt Hilfen in so einem Fall. Erst einmal wirst Du, wenn Du 2 Jahre gearbeitet hast Arbeitslosengeld bekommen. Das hilft schon mal sehr viel weiter. Selbst wenn Du in den Hartz IV Anspruch geraten würdest, gäbe es die Möglichkeit die Mehraufwendungen durch die Fahrtkosten beim Amt zu beantragen und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Erkundigungen dazu kannst Du direkt bei deinem Jobcenter oder Arbeitsamt einholen.
Ales Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Frage zum Produkt Mein Recht als Vater
Mareike M.

Mareike M.

30.04.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Liebe Mareike!
Das hört sich sehr stressig an. Eigentlich hat ist es die Pflicht der Mutter den Umgang zu ermöglichen. Dazu gehören auch die Ferien, die hälftig geteilt werden müssen. Ich würde euch empfehlen, wenn ihr schon einen Anwalt bemüht direkt das Umgangsrecht gerichtlich regeln zu lassen. Die Mutter bekommt dann Auflagen, die sie zu erfüllen hat. Ansonsten drohen Ihr hohe Geldstrafen.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Daniel Solinas

Daniel Solinas

02.05.2013

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Lieber Herr Solinas!
Wichtig ist, dass Sie sich erst einmal beim Vermieter erkundigen, ob dieser ein Untermietsverhältnis dulden würde. Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben. Ist der Vermieter einverstanden, dann bräuchten Sie eine andere Vorlage, nämlich den Untermietvertrag (allgemein) Ich nehme an, dass Sie nur Teile Ihrer Wohnung vermieten wollen, bzw. zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen. Einer von Ihnen bleibt in jedem Falle der Hauptmieter.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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