Hier finden Sie eine Übersicht der bisher gestellten Fragen und Antworten. Sie haben auch eine Frage zu einem unserer Produkte? Gehen Sie auf die Produktseite und stellen Sie Ihre Frage dort ein.
Nico Hielscher
20.03.2013
Hallo Herr Hielscher,
bitte heben Sie zunächst den Schreibschutz auf. Je nach Word-Version gibt es hierzu unterschiedliche Wege. Eine Beschreibung hierzu finden Sie hier. Danach klicken Sie auf die Stelle an der Sie die Zeile einfügen wollen und gehen auf den Menüpunkt "Tabellen" in Ihrem Word-Programm und dann unter "Einfügen". Nun können Sie beliebig viele Spalten einfügen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
eckhard klein
15.03.2013
Hallo Herr Klein,
die Kündigungsfrist richtet sich in Ihrem Fall nach dem Tarifvertrag, sofern dort eine Regelung zur Kündigung in der Probezeit steht. Davon ist auszugehen. Fragen Sie bitte bei der Gewerkschaft nach, dort kann man Ihnen eine Auskunft zur genauen und aktuellen tariflichen Regelung geben.
Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit wäre zwei Wochen (§622 Abs. 3 BGB). Davon kann aber durch Tarifvertrag abgewichen werden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
markus müller
19.03.2013
H. Neumann
12.03.2013
Hallo,
hierzu gibt es eine gesetzliche Regelung. In § 2077 BGB steht, dass die Verfügung nicht mehr gültig ist. Das gleich gilt, wenn zum Zeitpunkt des Todes der Scheidungsantrag gesestellt wurde und alle Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen. Ausnahme: Im Testament wurde ausdrücklich vereinbart, dass es auch im Fall der Scheidung weiter gültig bleiben soll.
Bitte fragen Sie im Zweifel einen Anwalt, der das Dokument genau durchsehen muss. Denn auch bei einem Berliner Testament gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Thomas Schmidt
14.03.2013
Hallo Tom,
wir haben ansonsten noch den Mietvertrag für eine Ferienwohnung im Angebot. Wenn nicht zu dauerhaften Wohnzwecken vermietet werden soll, kann ein solcher Vertrag eventuell ausreichen.
Bitte erkundigen Sie sich bei einem Anwalt oder Steuerberater, ob bestimmte Punkte im Mietvertrag in Ihrem Mietvertrag aufgeführt werden müssen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Frank Grosser
15.05.2012
Hallo Herr Grosser,
die Unterlagen im Makler-Paket sind unten aufgeführt. Einfach auf der Seite etwas nach unten scrollen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Roland Sterkel
14.03.2013
Sehr geehrter Herr Sterkel,
leider bieten wir diese AGB nur auf Deutsch an. Sie müssten sie also von einem Übersetzer übersetzen lassen, nachdem Sie die Vorlage individualisiert haben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Anonym
15.03.2013
Hallo,
wenn Sie nicht verheiratet sind, kommt ein Berliner Testament nicht in Betracht. Wenn Sie zusammen eine letztwillige Verfügung verfassen wollen, die sie gegenseitig bindet, dann benötigen Sie einen Erbvertrag. Dieser muss aber zwingend bei einem Notar erstellt werden.
Alternativ kann natürlich jeder für sich ein Einzeltestament aufsetzen und den Lebenspartner als Alleinerben bestimmen. Die Vorlage für ein handschriftliches Testament finden Sie hier. Hiermit können Sie die Geschwister enterben. Allerdings kann natürlich jeder für sich sein Testament auch noch ändern. Falls Sie diese Option nicht wünschen, bleibt nur der Gang zum Notar.
Bitte bedenken Sie, dass wir hier keine individuelle Rechtsberatung geben können. Möglicherweise gibt es nach Sichtung aller Fakten in Ihrem Fall noch andere Optionen. Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt, um das verbindlich zu klären.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Ulrich Bestek
14.03.2013
Hallo Herr Bestek,
die Rede zur goldenen Hochzeit finden Sie hier. Der Text ist heiter, aber auch etwas nachdenklich und kann von Ihnen noch individuell bearbeitet werden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Markus Görner
13.03.2013
Sehr geehrter Herr Görner,
im großen Arbeitgeber-Paket sind mehr Vertrags-Vorlagen enthalten, also auch Verträge für Azubis, Praktikanten und Minijobber. Wenn Sie diese nicht benötigen, wäre wahrscheinlich das Paket "erfolgreiche Personalführung" für Sie ausreichend. Teilen Sie uns mit, was Sie in diesem Paket für sich vermissen, dann können wir das Paket eventuell optimieren.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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