Hier finden Sie eine Übersicht der bisher gestellten Fragen und Antworten. Sie haben auch eine Frage zu einem unserer Produkte? Gehen Sie auf die Produktseite und stellen Sie Ihre Frage dort ein.
Marina Claus
09.03.2013
Sehr geehrte Frau Claus,
dieses Formular eignet sich nur für das Presserecht, wenn also in einer Zeitung etwas falsch abgedruckt wurde. In Ihrem Fall können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde verwenden, falls sie der Meinung sind, dass ein Mitarbeiter sich nicht korrekt verhalten hat.
Sie müssen allerdings nicht befürchten, dass das Gericht ausschließlich die Aussage des Jugendamtes als Grundlage für die Entscheidung nimmt. Es werden wahrscheinlich auch Gutachter eingesetzt. Dennoch sollten Sie sich vielleicht lieber anwaltlich vertreten lassen, um Ihren Standpunkt vor Gericht durchsetzen zu können, falls dies nicht schon der Fall ist.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Philharmonie
09.03.2013
Hallo Philiharmonie,
nach unserer Einschätzung sollten Sie immer dann etwas etwas unternehmen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Besonders heikel ist hier die Sache mit dem Bett. Darüber sollten Sie mit dem Vater sprechen. Falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist, versuchen Sie einen Vermittler aus dem Bekanntenkreis zu finden. Der Zustand ist nicht haltbar. Wenn er nicht reagiert, müssen Sie sich an das Jugendamt wenden.
Was die Gestaltung der Umgangzeit angeht, ist die Beurteilung schon schwieriger. Einerseits ist es natürlich Schade, wenn der Vater seine Umgangszeiten nicht in vollem Umfang nützt. Andererseits sollte es auch nicht so sein, dass der Vater die Umgangzeiten immer wieder spontan ändert, weil ihm dienstlich etwas dazwischen kommt. Wichtig ist, dass die Betreuung des Kindes während dieser Arbeitszeit auch sicher gestellt ist.
Was den Vorfall mit dem Bier angeht, ist die Sache auch schwierig, wenn Sie es nur vom Hörensagen wissen. Sprechen Sie auf jedem Fall mit Ihrer Tochter darüber. Wie hat sie den Vorfall wahrgenommen? Vertrauen Sie Ihrem Gefühl: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vater hier die falschen Zeichen setzt, dann müssen Sie das Gespräch mit ihm suchen. Gut wäre es auch hier einen Vermittler hinzuziehen, um die Diskussion sachlich zu halten. In jedem Fall sollten Sie nicht still halten, wenn Sie das Gefühl haben, das hier etwas nicht stimmt. Wir wünschen Ihnen alles Gute!
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Wismann
07.03.2013
Sehr geehrter Herr Wismann,
bitte beachten Sie zunächst, dass wir an dieser Stelle keine verbindliche Rechtsauskunft geben dürfen. Im Zweifel müssten Sie also einen Anwalt befragen.
In der Regel haftet immer der direkt Vertragspartner, also Sie gegenüber dem Kunden. Sie könnten allerdings den Subunternehmer in Regress nehmen, falls die Mängel von ihm verschuldet wurden. Da dies rechtlich nicht immer so zweifelsfrei festgestellt werden kann, sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen.
Gegenüber dem Kunden wäre ein Werkvertrag passend, während gegenüber dem Subunternehmer der Subunternehmervertrag richtig wäre. Sie benötigen also zwei Verträge.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Helmut Peter
08.03.2013
Hallo Herr Peter,
es gilt immer der aktuelle Preisindex, daher wäre 2009 zu streichen. In §3.3. haben Sie die Möglichkeit ein Minimum zu vereinbaren, um nicht bei jeder Änderung eine Anpassung vorzunehmen. Die 5% sind ein Vorschlag. In §4 gibt es keine Vorgabe.
In §15 können Sie beide Optionen ankreuzen. Da es sich nicht um starre Fristen handelt, entspricht die Klausel der zulässigen Regelung. Da die beiden Option sehr vage und unverbindlich sind, sollten Sie als Vermieter wissen, dass diese hier wirklich nur eine Orientierung darstellen. Eine verbindliche Verpflichtung zur Renovierung (wie dies noch vor einigen Jahren üblich war) ist heute nicht mehr möglich. Wir hoffen, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Heiko Müller
06.03.2013
Sehr geehrter Herr Müller,
die Businesspläne unterscheiden sich in ihrer Gestaltung. Inhaltlich geht es bei beiden um einen Online-/Webshop
Dieser Businessplan wurde vom Anbieter Gründerplan gestaltet und enthält noch weitere Vorlagen (z.B. Fahrtenbuch, Angebot) für Existenzgründer.
Die Vorlage Businessplan Online-Shop enthält ebenfalls den Businessplan mit den zugehörigen Excel-Tabellen. Es fehlen aber die zusätzlichen Vorlagen.
Beide Vorlagen sind noch mit Ihren individuellen Daten zu ergänzen. Wenn Sie nur den reinen Businessplan benötigen, können Sie beide Vorlagen verwenden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Linda Franke
06.03.2013
Sehr geehrte Frau Franke,
ein Testament und eine Vorsorgevollmacht regeln unterschiedliche Dinge. Im Testament bestimmen Sie, was im Falle Ihres Todes gelten soll. Das Testament wird erst im Falle des Todes eröffnet. Die Vorsorgevollmacht gilt für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen frei zu äußern. Also etwa im Falle eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit. In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Angelegenheiten für Sie weiterführen kann und Entscheidungen für Sie treffen kann.
Weder ein Testament noch eine Vorsorgevollmacht sind in irgendeiner Weise zwingend erforderlich. Jedoch ist insbesondere die Vorsorgevollmacht sinnvoll, um für den Ernstfall vorzusorgen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Susanne Thillmann
07.03.2013
Sehr geehrte Frau Thilimann,
den Antrag auf Ermäßigung können Sie nur online ausfüllen, unter www.rundfunkbeitrag.de
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Ralf Schmacker
07.03.2013
Hallo Herr Schmacker,
die Vorlage kann Ihren Bedürfnissen entsprechend flexibel angepasst werden. Wenn eventuell noch eigene Passagen hinzugefügt werden sollen, eignet sich am besten das Word-Format.
Der Urheber des Werks bzw. der Inhaber der Lizenzen erteilt dem Label Lizenzen. Den Umfang bestimmen Sie selbst. Der Vertrag kann daher mit jedem abgeschlossen werden, der Lizenzen übertragen darf, also Künstler oder Produzenten. Das Muster ist für die exklusive übertragbare Lizenz gedacht. Es gibt aber Optionen, mit denen einzelne Punkte eingeschränkt werden können.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
halbritter
07.03.2013
Haben Sie beim Vermieter nachgefragt, weshalb das Sonn- und Feiertags verbot besteht? Möglicherweise hat dieser Auflagen der Behörde zu beachten. Grundsätzlich kann in einem Gewerbemietvertrag alles relativ frei vereinbart werden. Wenn Sie den Vertrag unterschreiben, sind Sie an die Bestimmungen gebunden. Wir empfehlen Ihnen also, sich noch einmal an den Vermieter zu wenden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Frank Hölzle
06.03.2013
Hallo Herr Hölzle,
die Vorlage ist auf dem neuesten Stand und enthält bereits die neuen Pauschalen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Das kann nicht sein, da der Bundesrat erst letzte Woche der Änderung zugestimmt hat. Die Pauschale von 6 Euro wurde auf 12 Euro erhöht.
Frank Hölzle
Sehr geehrter Herr Hölzle,
die Änderungen treten erst 2014 in Kraft. Für 2013 gelten die aktuelle Werte. Geändert haben sich 2013 nur die Pauschalen für einige europäische Länder. Nähere Informationen finden sie hier:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Steuermeldungen/2287532/Bundesrat_macht_Weg_fuer_Steuererleichterungen_frei.html
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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