Hier finden Sie eine Übersicht der bisher gestellten Fragen und Antworten. Sie haben auch eine Frage zu einem unserer Produkte? Gehen Sie auf die Produktseite und stellen Sie Ihre Frage dort ein.
Nadine
17.12.2011
Hallo,
auch im Fall des alleinigen Sorgerechts hat der Vater das Recht auf den Umgang mit den Kindern. Eine erzwingbare Pflicht zum Umgang gibt es jedoch nicht. Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - Urteil vom 1. April 2008, 1 BvR 1620/04) aus dem hervorgeht, dass ein erzwungener Umgang für das Kindeswohl in der Regel nicht förderlich sein kann.
Wenn der Vater zwar grundsätzlich zum Umgang bereit ist, sich aber nicht auf bestimmte Tage festlegen will, ist eine gerichtliche Regelung des Umgangs empfehlenswert. Näheres dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber. Sind vor Gericht die Umgangstage (auch für die Ferien) verbindlich geregelt, dann können Sie dem Vater die Aushändigung der Kinder an anderen Tagen verweigern. Hält der Vater Verabredungen nicht ein, sollten Sie dies dem Jugendamt mitteilen. Eventuell kann dann eine Änderung/Reduzierung der Umgangsregelung erwirkt werden. All diese Fragen müssen aber im Einzelfall geklärt werden. Wir können dazu keine Rechtsberatung erteilen, sondern nur eine grobe Einschätzung aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen. Für eine Rechtsberatung im Einzelfall sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Rhea
13.05.2013
Hallo Rhea,
als Ehefrau haben Sie natürlich Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbe Ihres Mannes. Es scheint zumindest ungewöhnlich, dass Ihr Mann Sie bei seinem möglichen Ableben nicht bedacht hat.
Meine Empfehlung ist, dass Sie sich noch einmal mit Ihrem Mann und einen neutralen Erbrechtsanwalt hinsetzen und all Ihre Fragen dazu in Ruhe durchsprechen. Das ist auch Ihr gutes Recht.
Wir als Redaktion können keine verbindliche Rechtsauskunft geben sondern nur eine Einschätzung aufgrund Ihrer Nachfrage.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Rahn
11.05.2013
Wenn Sie versuchen wollen, eine Steuerbegünstigung für Ihr Wohneigentum zu erhalten, sollten und können Sie die Anlage FW in Ihre Steuererklärung 2012 einfliessen lassen.
Die Anleitung dazu sehen Sie, wenn Sie auf den Download-Button klicken und dem Menü folgen. Die Anleitung ist kostenlos. Ein Versuch ist es wert, richtig?
FORMBLITZ-Redaktionsteam
kira
10.05.2013
Hallo Kira,
der Bundestag hat am 31. Januar 2013 ein Gesetz verabschiedet, das besagt, dass auch unverheiratete Väter künftig das Sorgerecht für Ihre Kinder bekommen können - auch gegen den Willen der Mutter. Im Gegensatz zu früher kann die Mutter kein Veto mehr einlegen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass diese Regelung dem Kindeswohl nicht widerspricht und die Mutter hierfür keine nachweislichen Gründe anbringen kann.
Das Sorgerecht ist nicht zu verwechseln mit Umgangsrecht, welches ein Kontakt- und Besuchsrecht beschreibt. Man geht heute davon aus, dass es für die normale Entwicklung eines Kindes wichtig ist, dass es regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, auch wenn diese getrennt leben.
Und auch wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht vereinbart ist, hat der leibliche Vater - auch gegen den Willen der Mutter - das Recht hat, sein Kind regelmäßig zu sehen.
Im Streitfall kann das Familiengericht anordnen, dass ein Elternteil nur im Beisein einer dritten Person Umgang mit dem Kind haben darf.
Das mögliche schlechte Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kindesvater spielt hierbei eine Nebenrolle.
Was die Neuberechnung des Kindesunterhaltes betrifft, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre komplexe Fragestellung mit einem professionellen Rechtsanwalt oder mit dem Jugendamt ausführlich zu besprechen. Wir dürfen keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben.
Machen Sie den ersten Schritt und bieten Sie dem Kindesvater einen Gesprächstermin beim Jugendamt an. Ein Versuch ist es wert.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Ingrid Rühl
10.05.2013
Hallo Frau Rühl,
klicken Sie für unser kostenloses Formular einfach auf den oben sichtbaren, roten Download-Button. Eine weitere Seite mit Ihrem "Warenkorb" springt auf. Auf der rechten Seite sehen Sie nun den Button "Jetzt downloaden, weiter", dort geben Sie Ihre E-mail-Adresse ein, falls Sie noch kein Kunde bei Formblitz sind und schon können Sie es herunterladen. Es ist ganz einfach. Probieren Sie es.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Hans Nabholz
10.05.2013
Sehr geehrter Herr Nabholz,
offensichtlich sind Sie ein sehr geduldiger Darlehensgeber, da die vereinbarte Darlehensrückzahlung in Ihrem Fall mehr als 8 Jahre später immer noch nicht erfolgt ist.
Aus Ihrem Schreiben geht auch leider nicht hervor, ob Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag haben.
Ob der noch offene Betrag von 1.822,20 Euro einen Rechtsstreit wert ist und ob der Darlehensnehmer eventuell darauf baut, dass Sie sich weitere Jahre in Geduld üben, ist schwer zu beurteilen. Vielleicht versuchen Sie es nach so langer Zeit einfach noch einmal mit einem persönlichen Gespräch und dirkt ausgesprochener Schadens-Begrenzung. Eventuell kann Ihnen der Schuldner andere Sicherheiten anbieten (Schmuck/Kamera/Computer o.ä). Wenn der Schuldner Ihnen gar nicht entgegenkommen will, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Frage des weiteren Vorgehens klären. Wir als Redaktion können nur eine Einschätzung abgeben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
J. Florence
10.05.2013
Hallo Frau Florence,
eine Vorlage für AGB speziell für den Bereich Text und Lektorat bieten wir nicht. Jedoch sind diese hier beschriebenen AGB auch für Ihre Dienstleistung die grundsätzlich richtige Vorlage.
Unsere AGB-Vorlage für Dienstleister passen Sie einfach Ihrem individuellen Geschäftsangebot an. Viel Erfolg.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Tserovski Stefan
10.05.2013
Hallo Herr Tserovski,
möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Dieser Antrag wird bei Verlust der Lohnsteuerkarte oder auch bei Aufnahme eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses gestellt.
Wir von Formblitz benötigen dafür keinerlei Unterlagen von Ihnen sondern stellen Ihnen diesen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung kostenlos zur Verfügung.
Wahrscheinlich war mit Ihrer Frage mit den noch fehlenden Unterlagen Ihr Arbeitgeber gemeint?
Unser Formular des Antrages können Sie auf jeden Fall bequem am Computer ausfüllen und abspeichern.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Kindsvater
13.05.2013
Hallo,
grundsätzlich und vom Gesetz her kann Ihre Noch-Ehefrau Ihnen nicht vorschreiben, was genau Sie tun in der Zeit, in der Sie mit Ihrem Sohn zusammen sind.
Im Interesse Ihres Sohnes - und dieses Interesse sollte Sie leiten - versuchen Sie in der schwierigen Zeit der Scheidung auf Ihr Kind besonders einfühlsam einzugehen. Schon für Erwachsene ist eine Scheidung fast immer eine erhebliche seelische Belastung. Wie muss dies erst für einen 9-jährigen Jungen sein?
Darum empfehle ich Ihnen, mit Ihrem Jungen das Gespräch zu suchen. Am leichtesten wird dieses gehen, wenn die Kindesmutter und eine neutrale Person (z.B. ein Familienberater vom Jugendamt) dabei ist. Zeigen Sie guten Willen und bieten Sie einen gemeinsamen Termin an. Dieser Termin könnte in der Stadt Ihres Sohnes sein. In Ruhe und in professioneller Atmosphäre können Sie eventuell eine gemeinsame Lösung finden und Ihrem Kind das Gefühl geben, dass Sie als Eltern nicht gegeneinander arbeiten.
Nur Sie als Eltern haben es in der Hand, dem Jungen die Angst zu nehmen. Mit 9 Jahren kann er schon viel begreifen, aber eben noch nicht alles, denn er ist ein Kind. Wenn Sie sich "weich" zeigen und gesprächsbereit auch gegenüber der Mutter, vielleicht kommt Ihr Sohn Ihnen dann auch einen Schritt entgegen.
Wir wünschen Ihnen viel Glück.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Kleingartenanlage Am Dragungraben
10.05.2013
Guten Tag,
das Formular erhalten Sie kostenlos, sobald Sie auf den Download-Button klicken. Folgen Sie dem Menü und ein paar Klicks weiter erscheint dann das Formular auf Ihrem Bildschirm. Viel Erfolg.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Infos, exklusive Sonderangebote & Rechtstipps im kostenlosen Formblitz-Newsletter!
Jetzt abonnieren und sparen!
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Patientenwille zählt - das umfassende Vorteils-Paket für Ihre Vorsorge.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten:
Vollmachten:
Testamente:
Ratgeber und weitere nützliche Vorlagen:
70 Vorlagen zum Sparpreis vereinfachen die Arbeit im Büro und sparen eine Menge Zeit. Alles am Computer ausfüllbar und immer wieder verwendbar!
Vorlagen & Rechentabellen:
Muster-Rechnungen & Belege:
Von der Bankvollmacht bis zur Vorsorge-vollmacht: 13 rechtssichere Muster-Vollmachten.
Mit Formblitz auf der Überholspur: Muster-Vorlagen, Checklisten und Ratgeber für Ihre Karriere.
Muster- Bewerbungen und passende Lebensläufe für:
Muster-Kündigungen:
Ratgeber und Checklisten:
Die 10 beliebtesten Musterverträge: Für jede Situation den richtigen Vertrag.
Vom Arbeitsvertrag bis zur Lohnabrechnung: Personalführung aus einer Hand.
Was "Das große Arbeitgeber-Paket" beinhaltet:
Muster-Arbeitsverträge
Personalführung
Abmahnung und Kündigung
Bewerberauswahl und Arbeitszeugnis
Als Makler haben Sie eine Vielzahl von Pflichten. Sichern Sie sich schriftlich ab, um Ihre Vergütung zu sichern. Erleichtern Sie Ihren Job mit unseren Vorlagen.
Aufträge, Provisionsvereinbarungen und Verträge:
Das brauchen Sie auch für Ihre Maklertätigkeit:
![]()