für Werbekunden |
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Stand: 01. November 2008
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1. Präambel
Für Werbeaufträge bei FORMBLITZ gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn FORMBLITZ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
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2. Definitionen
2.1 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei FORMBLITZ die Veröffentlichung von einem oder mehreren Werbemitteln auf den Webseiten oder in den Newslettern von FORMBLITZ (nachfolgend insgesamt als Werbemittel bezeichnet) buchen.
2.2 Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen FORMBLITZ und dem Auftraggeber über die Schaltung und Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel zum Zwecke der Verbreitung.
2.3 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von FORMBLITZ sind stets frei bleibend. Ein Werbauftrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber auf dem FORMBLITZ Auftragsformular oder durch Einstellung des Werbemittels in die Webseiten von FORMBLITZ und/oder andere Werbemittel zustande.
3.2 Der Umfang des Werbeauftrages ergibt sich aus dem vom Auftraggeber schriftlich bestätigten FORMBLITZ Auftragsformular. Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird FORMBLITZ die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen.
3.3 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Werbeagentur zustande. Die Werbeagentur ist verpflichtet, FORMBLITZ vor Vertragsschluss auf Nachfrage einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug zukommen zu lassen. FORMBLITZ hat ferner das Recht, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
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4. Ablehnung von Werbeaufträgen
4.1 FORMBLITZ behält sich das Recht vor, Werbeaufträge und einzelne Werbemittel gänzlich und/oder für bestimmte Bereiche auf den Webseiten von FORMBLITZ abzulehnen, insbesondere, wenn
- - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder
- - deren Veröffentlichung für FORMBLITZ wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft, vergebener Exklusivitäten und der technischen Form unzumutbar ist.
4.2 Eine Pflicht zur Prüfung der Werbung vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht nicht. FORMBLITZ hat deshalb das Recht, auch nach Vertragsschluss die Einstellung, insbesondere aus rechtlichen und/oder sittlichen und/oder ähnlichen Gründen, zurückzuweisen.
4.3 FORMBLITZ ist berechtigt, die Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels zu unterbrechen, sofern die Inhalte, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden, verändert wurden und/oder der Verdacht auf ein rechtswidriges Werbemittel oder einen rechtswidrigen Inhalt der verlinkten Webseite besteht und/oder der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist. Dies gilt insbesondere in Fällen der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche gegen FORMBLITZ oder den Auftraggeber oder im Fall von Ermittlungen staatlicher Behörden wegen derartiger Inhalte. Der Vergütungsanspruch von FORMBLITZ bleibt hiervon unberührt.
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5. Durchführung des Werbeauftrages
5.1 Alle für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstige Materialien (im Folgenden insgesamt Inhalte genannt) werden von dem Auftraggeber vollständig, fehler- und virenfrei und der vertraglichen Vereinbarung entsprechend FORMBLITZ spätestens 7 Werktage vor Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
5.2 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Vereinbarung bedürfen der vorherigen Freigabe von FORMBLITZ. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für von FORMBLITZ gelieferte Logos.
5.3 Eine geringfügige Umplatzierung der Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.
5.4 Soweit eine Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, kann FORMBLITZ sie als solche kennzeichnen, sie insbesondere mit dem Wort "Anzeige" kennzeichnen und/oder sie vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
5.5 FORMBLITZ wird die Werbemittel während des gebuchten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der gebuchten Medialeistung in den Werberaum einstellen. Im Falle der Unterlieferung wird FORMBLITZ - soweit möglich und angemessen - eine Nachlieferung entsprechend der mit dem Auftraggeber vereinbarten Ad-Impressions vornehmen. Die Nachlieferung wird grundsätzlich im Anschluss an den Werbeauftrag abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Auftraggeber bzw. von FORMBLITZ gemessenen Medialeistung sind die von FORMBLITZ ermittelten Zahlen maßgebend.
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6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere Jugendschutz-, Datenschutz-, strafrechtliche und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten, sowie nicht gegenüber jedermann geschützte Rechte (absolute Rechte) Dritter verletzen und stellt FORMBLITZ von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich frei.
6.2 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, FORMBLITZ hierüber unverzüglich zu informieren.
6.3 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Werbeauftrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten.
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7. Rechteeinräumung
7.1 Der Auftraggeber garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie für die auf seinen Webseiten veröffentlichten Inhalte erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein. Der Auftraggeber stellt FORMBLITZ von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Inhalte sowie etwaiger verlinkter Inhalte erhoben werden sollten. Hierzu zählen insbesondere auch etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FORMBLITZ nach Treu und Glauben bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
7.2 Der Auftraggeber räumt FORMBLITZ alle zur Vertragsdurchführung notwendigen nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten Verwertungs- und Nutzungs- sowie sonstigen Rechte zur Wiedergabe, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung und Zugänglichmachung, der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets, ein. Darin enthalten ist das Werberecht zum Zweck der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen. Die Rechteeinräumung gilt für die Dauer des jeweiligen Vertrages und berechtigt zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
7.3 Wird im Zusammenhang mit dem Werbemittel eine Grafikdatei oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber FORMBLITZ für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafikdatei oder der entsprechenden Zeichen in dem jeweiligen Werbemittel.
7.4 Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber FORMBLITZ, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Andernfalls hat er dies FORMBLITZ bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
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8. Preise & Zahlungsbedingungen
8.1 Maßgeblich sind die in dem Werbeauftrag genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer. Die vereinbarte Vergütung wird mit der erstmaligen Einstellung des Werbemittels in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges entscheidend. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist FORMBLITZ vorbehaltlich seiner weiteren Rechte befugt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.2 Für FORMBLITZ bestimmte Zahlungen und Mitteilungen erfolgen mit befreiender Wirkung an die dem Auftraggeber zuletzt mitgeteilte Anschrift bzw. Bankverbindung.
8.3 Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist FORMBLITZ, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
8.4 FORMBLITZ kann die Ausführung des Auftrages auch dann verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, soweit nicht die Gegenleistung bewirkt wird.
8.5 Gegen Ansprüche von FORMBLITZ kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese Nutzungsbedingungen sind.
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9. Mängelhaftung
9.1 FORMBLITZ bemüht sich um eine, dem jeweiligen üblichen technischen Stand der Technik entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
9.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen und bei Mangelhaftigkeit, spätestens jedoch eine Woche nach der ersten Veröffentlichung, schriftlich rügen. Sofern keine Mängelanzeige des Auftraggebers innerhalb dieser Frist bei FORMBLITZ erfolgt, gilt die Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels als mangelfrei genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei späteren Reklamationen haftet FORMBLITZ insbesondere nicht für die durch Zeitverzögerung entstandenen oder vergrößerten Schäden.
9.3 Im Fall einer von FORMBLITZ zu vertretenden mangelhaften Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels, über die der Auftraggeber rechtzeitig eine Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nacherfüllung beschränkt, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn FORMBLITZ den Mangel arglistig verschweigt.
9.4 Sind etwaige Mängel für FORMBLITZ nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche.
9.5 Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.6 Garantien im Rechtssinne werden von FORMBLITZ nicht gewährt.
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10. Leistungsstörung
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die FORMBLITZ nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so einigen sich die Parteien schon jetzt auf Erfüllung nach Ablauf des Vertragszeitraumes. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die von dem Auftraggeber zu vertreten sind, so gelten jeweils die gesetzlichen Regelungen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
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11. Haftung
11.1 FORMBLITZ haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von FORMBLITZ, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die jeweilige andere Vertragspartei in besonderem Maße vertrauen darf, haftet FORMBLITZ auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und die Haftung nach Produkthaftungsrecht bleiben hiervon unberührt.
11.2 FORMBLITZ haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbarer Schäden. Gleiches gilt, soweit FORMBLITZ für einfache Fahrlässigkeit haftet.
11.3 Der Höhe nach haftet FORMBLITZ in keinem Fall für einen höheren Schadensbetrag, als den von dem Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrag (netto) für die den Schadensersatz begründende Einstellungen der Werbung.
11.4 Außer im Falle von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, zum Beispiel für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, ausgeschlossen.
11.5 FORMBLITZ haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Anschlussleitungen vom Internet-Knoten zu den Servern, für sonstige technisch bedingte Ausfälle und/oder Störungen und/oder für Fälle höherer Gewalt.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zu Gunsten der Mitarbeiter von FORMBLITZ und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
11.7 Alle gegen FORMBLITZ gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
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12. Vertraulichkeit, Datenschutz
12.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über eine Beendigung des Vertrages hinaus.
12.2 Etwaige den Angeboten von FORMBLITZ zugrunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere weder in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben, noch von dem Auftraggeber außerhalb eines Werbeauftrages zwischen Auftraggeber und FORMBLITZ für eigene Zwecke genutzt werden.
12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
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13. Laufzeit
13.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der in dem Werbeauftrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Vertragslaufzeit.
13.2 Sollten die Parteien keine Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Werbeauftrags vom Auftraggeber abzurufen.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen eines Monats ab Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
14.2 Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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