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Zahlungsaufforderung an Vermieter

wegen nicht geleisteter Mängelbeseitigung

Normalerweise ist der Vermieter dazu verpflichtet, Mängel in der Mietwohnung zu beseitigen. Sollte jedoch eine wiederholte Mängelanzeige Ihrerseits keine Wirkung gezeigt haben, können Sie den Mangel eigenmächtig beseitigen bzw. beseitigen lassen und Ihrem Mieter die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Der Mieter hat nämlich in dem Fall seine im Mietrecht festgelegte Pflicht zur Pflege und Instandhaltung der Wohnung nicht erfüllt und ist somit ersatzpflichtig. 


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Mängelbeseitigung in der Wohnung

Wenn Ihr Vermieter auf Aufforderungen, bestimmte Mängel in der Wohnung zu beseitigen, nicht reagiert, so müssen Sie diese Mängel nicht dulden, sondern können selbst handeln. Je nachdem, welche Dringlichkeit vorliegt, sind unterschiedliche Fristen angemessen. Dazu beauftragen Sie am besten eine Fachfirma, damit die anfallenden Arbeiten auch tatsächlich professionell ausgeführt werden und nicht die Gefahr besteht, dass noch weitere Schäden entstehen. Sollten Sie sich selbst an die Mängelbeseitigung machen, hat Ihr Vermieter mitunter das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern. Der ausführende Handwerker hat zunächst das Recht, bezahlt zu werden. Das bedeuter, dass Sie in Vorkasse gehen. Allerdings ist Ihr Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wenn Sie die Kosten mit den Mietzahlungen verrechnen wollen, so sollten Sie darauf achten, dass die entsprechenden Fristen (§ 556 Abs. 2 BGB) eingehalten werden. Der fällige Betrag darf demnach erst im übernächsten Monat von der Miete abgezogen werden. 

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