Sie haben einen Mahnbescheid erhalten, akzeptieren aber nur einen Teil der Forderungen? Dann legen Sie Widerspruch ein! Beachten Sie die Widerspruchsfrist von zwei Wochen, ab Zugang des Bescheides. Der Widerspruch muss bis dahin beim Amtsgericht eingehen. Diese Vorlage ist speziell auf den Widerspruch gegen Teilforderungen zugeschnitten.
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