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Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behörde

Sie sind mit Ihrem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bescheid oder Ihrem Kindergeldbescheid nicht zufrieden und es bestehen berechtige Zweifel an der Unrichtigkeit des Bescheides? Dann legen Sie Widerspruch ein. Dies müssen Sie innerhalb einer gewissen Frist und in einer gewissen Form tun.  Beispielsweise kann eine Begründung des Widerspruchs nachgereicht werden. Erstellen Sie rechtssicher, mithilfe dieser Vorlage, eine Widerspruch und setzen Sie Ihr Recht durch.


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Nachgefragt!

Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behörde

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrte Frau Mutzenbach,

ein "amtliches Schreiben" muss nur dann eine Rechtsbehelfsbelehrung bzw. Rechtsfolgenbelehrung enthalten, wenn mit dem Inhalt des Schreibens eine verbindliche Regelung im Einzelfall verbunden ist. Eine Rechtsfolgenbelehrung muss in Fällen erteilt werden, in denen eine Handeln oder Unterlassen des Bürgers möglich ist und zu belastenden Konsequenzen führen kann.

Eine Belehrung benötig man hingegen nicht, wenn es sich bloß um eine reine allgemeine Information handelt. In Ihrem Fall scheint das Schreiben mit einer Frage verbunden gewesen zu sein. Hier käme es auf den Einzelfall an.

Bitte beachten Sie, dass wir hier keine individuelle Rechtsberatung leisten, sondern lediglich eine überschlägige Einschätzung geben können. Sie sollten daher einen Anwalt oder eine Rechtsberatung aufsuchen, wenn Sie im Einzelfall eine Auskunft benötigen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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