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Vorlagen-Paket Patientenverfügung 2012

Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht zum Sparpreis

Patientenverfügungen sind seit 2009 für Ärzte und Angehörige verbindliche Willenserklärungen. Sie legen Behandlungswünsche eines Patienten für den Fall, dass dieser seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann, verbindlich fest. Dabei ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen und damit eine Person Ihres Vertrauens zu ermächtigen, Ihren Willen im Ernstfall gegen Mediziner durchzusetzen. Die entsprechenden Vorlagen, sowie eine Checkliste und eine Notfallkarte erhalten Sie mit einem Download zum Sparpreis.


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Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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ZIP Archiv, 15 Seiten, 1,42 MB


Nachgefragt!

Vorlagen-Paket Patientenverfügung 2012

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Reinel,

die Vorlagen müssen in der Regel nicht vom Arzt oder Notar betätigt werden. Die Patientenverfügung beispielsweise ist für Ärzte und Gerichte verbindlich, ebenso wie der Organspendeausweis oder die Vorsorge- und Betreuungsverfügungen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Vollmacht sich auch auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll, ist eine Beurkundung bei einem Notar gesetzlich vorgeschrieben. Auch bestimmte Geschäfte im Zusammenhang mit Geschäftsanteilen an Firmen sind beurkundungspflichtig. Hier sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Die Bankvollmacht wird von vielen Banken nur akzeptiert, wenn die Unterschrift darauf von einem Notar beglaubigt wurde. Das sollten Sie am besten vor Ort mit Ihrem Sachbearbeiter klären.

Generell weisen wir in unseren Vorlagen auf solche Formbedürfnisse hin. Bei der Patientenverfügung finden Sie den Hinweis, dass der Inhalt mit dem Hausarzt besprochen werden sollte. Dieses Gespräch dient dazu, sich über die medizinischen Konsequenzen der Entscheidungen zu informieren. Es ist aber nicht für die Wirksamkeit der Verfügung zwingend erforderlich.

HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Im Einzelfall kann es unter Umständen sinnvoll sein einen Notar aufzusuchen, beispielsweise immer dann, wenn Zweifel über die Geschäftsfähigkeit des Verfassers bestehen könnten.Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Schmidtke,

unsere Vorlage für die Patientenverfügung ist nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz erstellt worden. Sie wird daher von allen Ärzten und Medizinern akzeptiert und ist damit verbindlich, auch ohne Beglaubigung.

Bevor Sie die Vorlage ausfüllen, sollten Sie dennoch mit Ihrem Hausarzt sprechen, der Ihnen die medizischen Konsequenzen Ihrer Entscheidung im einzelnen erläutern kann.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



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Inhalt: Vorteils-Paket Patientenverfügung

Das Dokumenten-Paket enthält diese Vorlagen:

  • Patientenverfügung (PDF und DOC)
  • Vorsorgevollmacht (PDF und DOC)
  • Betreuungsverfügung (PDF und DOC)
  • Checkliste Patientenverfügung
  • Notfallkarte
  • Organspendeausweis

Was Sie mit einer Patientenverfügung regeln können

Die meisten Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, tun das, um zu verhindern, dass unter bestimmten Voraussetzungen lebenserhaltende Maßnahmen an ihnen vorgenommen werden. Sei es, dass sie durch einen Fall innerhalb ihrer Familie damit konfrontiert wurden oder sich durch aktuelle Berichterstattungen mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Für viele Menschen ist klar, dass sie unter ganz bestimmten Bedingungen nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden wollen. Da aber die wenigsten von uns über das erforderliche medizinisches Fachwissen verfügen, um alle möglichen Krankheitsfälle per Patientenverfügung klar und für Ärzte und Angehörige zweifelsfrei festzuhalten, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Mit dieser bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall Ihrer Willensunfähigkeit zum gesetzlichen Vertreter. Diese kann dann, auch in fraglichen Fällen, ihrem Willen entsprechend entscheiden, wie Sie weiter behandelt werden sollen.

 

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