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Vorsorgevollmacht (umfassend)

für Ihre Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten

Bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die sich im Notfall um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern kann. Existiert keine Vorsorgevollmacht, dann wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestimmt. Unserer Vorlage ist für eine umfassende Bevollmächtigung vorgesehen. Der Bevollmächtigte kann also sowohl in medizinischen Behandlungsfragen Entscheidungen für Sie treffen, als auch Ihre alltäglichen Geschäfte weiterführen oder Sie gegenüber Ämter und Behörden vertreten. Optional können Sie die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken. Einfach individuell am Computer ausfüllen und eigenhändig unterschreiben.


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Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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Patientenverfügung

Treffen Sie mithilfe dieser Vorlage für eine Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können – Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.

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Nachgefragt!

Vorsorgevollmacht (umfassend)

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Simmel,

leider besteht bei vielen Leuten der Irrglaube, dass der Ehepartner sozusagen automatisch eine Entscheidungsvollmacht für den Partner hat, wenn dieser nicht mehr selbst entscheiden kann. Tatsächlich ist es so, dass vom Gericht Betreuer bestellt werden muss, falls der Ehepartner nicht mehr selbst handlungsfähig ist. Dieser Betreuer kann unter Umständen eine völlig fremde Person sein.

Eine Vorsorgevollmacht verhindert diesen Prozess in der Regel. Mit einer Vorsorgevollmacht kann also unmittelbar gehandelt werden ohne dass das Betreuungsgericht tätig wird. Wenn der Ehepartner bestimmte Wünsche für die medizinische Behandlung hat, sollte er zusätzlich eine Patientenverfügung ausstellen. Diese geht der Vorsorgevollmacht vor. Die Vorsorgevollmacht greift dann in allen Fällen, in denen die Patientenverfügung nicht gilt.

Empfehlenswert ist es zusätzlich eine Betreuungsverfügung auszustellen, für den Fall, dass sich im Nachhinein Umstände ergeben, die zu einer gerichtlichen Bestellung eines Betreuuers führen (etwa wenn der Vorsorgebevollmächtigte nicht erreichbar oder selbst nicht entscheidungsfähig ist). Sie können dem Gericht in der Betreuungsverfügung einen Betreuuer vorschlagen.

Sämtliche Vorlagen erhalten sie in unserem Vorteils-Paket hier.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrte Frau Röhler,

eine Vollmacht muss nicht handschriftlich gefertigt werden, lediglich handschriftlich unterschrieben. Einen Notar benötigen Sie nur, wenn es um Immobilienangelegenheiten gehen soll.

Bei Testamenten ergibt sich das Formerfordernis des eigenhändigen Verfassens aus § 2247 Bürgerliches Gesetzbuch.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hinweise zur Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist die Vollmacht zu datieren und zu unterschreiben. Einer notariellen Form bedarf es im Normalfall nicht. Allerdings ist die Unterschrift eines Notars immer dann nötig, wenn es auch um die Verfügung über Grundbesitz gehen soll. Bei Grundstücksgeschäften muss also diese Formvorschrift eingehalten werden. Auch bei Ihrer Bank sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob hier bestimmte Formen zu berücksichtigen sind. Teilweise verlangen Kreditinstitute, dass die Unterschrift des Bevollmächtigten dort hintelegt wird, auch wenn sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind die Vollmacht zu berücksichtigen. Um sich und Ihrer Vertrauensperson späteren Ärger zu ersparen, sollten Sie das Gespäch mit Ihrem Sachbearbeiter suchen.

Im Gesundheitsbereich kann Ihr Bevollmächtigter umfassende Entscheidungen für Sie treffen, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten sich zu äußern. Wenn es um heikle Fragen wie künstliche Ernährung geht, dann muss er auch diese Entscheidung für Sie übernehmen. Falls Sie allerdings eine Patientenverfügung verfasst haben, dann ist diese vom Bevollmächtigten und natürlich auch von den Ärzten zu befolgen. Gleichzeitig wacht der Bevollmächtigte darüber, dass Mediziner Ihren Patientenwillen auch wirklich beachten.

Die Vorsorgevollmacht kann sinnvollerweise mit einer Patientenverfügung kombiniert werden. Der Bevollmächtigte kann sich dadurch darauf verlassen, dass er wirklich in Ihrem Sinne handelt, wenn es um schwerwiegende gesundheitliche Eingriffe geht.

In unserer Vorlage sind die Besonderheiten des § 1904 BGB (neue Fassung vom 01.09.09) berücksichtigt.

 

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