Schon häufig haben Verbraucher vor Gericht gegen die Forderungen der Gebühreneinzugszentrale geklagt und gewonnen. Insbesondere die Frage, ob ein Gerät beruflich oder privat genutzt wird, entscheidet häufig darüber, ob eine Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Zudem ist im Zusammenhang mit neuartigen Rundfunkgeräten das Thema der Zweitgeräe für einen erfolgreichen Widerspruch interessant. Mit diesem Widerspruch gegen einen GEZ-Bebührenbescheid wehren Sie sich rechtssicher gegen unrechtmäßige Forderungen.
Wichtig für die Wirksamkeit Ihres Widerspruchs ist, dass Sie sich an die Widerspruchsfrist halten. Diese finden Sie am Ende des Ihnen zugegangenen Gebührenbescheids. Weiterhin sollten Sie beachten, dass der hier formulierte Musterwiderspruch keine Garantie dafür ist, dass Sie von der erhobenen Forderung befreit werden. Ihr Widerspruch kann nur dann Erfolg haben, wenn die Forderungen, welche die GEZ gegen Sie erhebt, unrechtmäßig sind. Hierbei orientiert sich die GEZ an aktuellen Urteilen in ähnlich gearteten Fällen.
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)
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