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Widerspruch bei der ARGE

gegen die Annahme einer eheähnlichen Bedarfsgemeinschaft

In einer eheähnlichen Bedarfsgemeinschaft ist Ihr Partner in den Augen der ARGE dazu verpflichtet, Sie seinen Möglichkeiten entsprechend finanziell zu unterstützen. Daher kann es passieren, dass Ihr Antrag auf ALG II mit der Begründung gestrichen oder abgewiesen wird, dass eine eheähnliche Bedarfgemeinschaft vorliegt. Mit diesem professionellen und von Rechtsexperten formulierten Widerspruch gehen Sie gegen eine solche Ablehnung vor. In dem Musterbrief stehen Ihnen mehrere Varianten zur Verfügung, mit denen Sie das Jobcenter auf eventuelle Versäumnisse aufmerksam machen können. Außerdem enthalt das Schreiben wertvolle Argumentationshilfe, die Sie dabei unterstützen, auf Ihrem Recht zu bestehen.


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Widerspruch bei der ARGE

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Sehr geehrte Frau Gollan,

Sie sollten in jedem Fall Widerspruch gegen die Festlegung der Bedarfsgemeinschaft einlegen und Ihre Argumente aufführen. Die Bedarfsgemeinschaft wird vom Amt vermutet, wenn zwei Personen die Wohnung zusammen bewohnen. Diese Vermutung ist aber widerlegbar, wenn Sie nachweisen können, dass Sie getrennt wirtschaften. Inwiefern die Frist zum Widerruf noch läuft können wir nicht beurteilen. Wenn Sie bereits zwei Jahre lang die Beurteilung so hingenommen haben, müssten Sie darlegen, dass sich in Ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnis etwas geändert hat. Hierzu müssten Sie sich ggf. im Einzelfall rechtlich beraten lassen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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