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Kündigungsschutzklage

Nach Kündigung durch den Arbeitgeber besteht eine dreiwöchige Frist in der Sie gegen diese Entscheidung vorgehen können. Reichen Sie schnell eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein bevor die Kündigung wirksam wird. Dieses Muster hilft Ihnen keine Zeit zu verlieren und Ihre Klage schnell und rechtssicher zu formulieren. Einen Anwalt brauchen Sie vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz nicht. Oft können Sie vor dem Richter selbst erfolgreich über eine Abfindung verhandeln.


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Nachgefragt!

Kündigungsschutzklage

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Sellmer,

Sie können eine Kündigungsschutzklage in jedem Fall einreichen, wenn Sie unter den Kündigungsschutz fallen (das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate lang gedauert haben).
Die Frist für die Einreichung der Klage von drei Wochen (nach Erhalt der Kündigung) ist unbedingt einzuhalten. Am besten geben Sie die Klage dort persönlich ab und lassen sich den Erhalt quittieren. Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis kürzer als 6 Monate gedauert hat, kann unter Umständen trotzdem ein Kündigungsschutz bestehen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo Herr K.,

leider hat Ihr Anwalt Recht mit seiner Aussage, dass sie im Prinzip nur den Termin abwarten können. Eine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen gibt es nicht. Die lange Wartezeit ist bei den Arbeitsgerichten leider normal. Daher wird der frühe Gütetermin vorgeschaltet, der letztlich auf einen Vergleich hinwirken soll. Wenn Sie bei dem Termin im November gewinnen, dann muss der Arbeitgeber entsprechende Nachzahlungen leisten. Sie sollten jedoch - in Absprache mit Ihrem Anwalt - Ihrem Arbeitgeber die Arbeitskraft über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus anbieten. Mehr Tipps zum Verhalten bei einer Kündigung finden Sie in unserem Ratgeber.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrte Frau Geißler,

eine Kündigungsschutzklage hat Aussicht auf Erfolg, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Das hängt unter anderem von der Anzahl der Mitarbeiter (mindestens 10) ab, wobei Teilzeitbeschäftigte nicht voll berechnet werden. Dann kommt es natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalls an, inwieweit ein Kündigungsgrund vorlag. Auch bei kleineren Betrieben kann unter Umständen ein Kündigungsschutz vorliegen. Vielleicht hilft Ihnen auch unser Ratgeber zur Kündigung weiter. In jedem Fall sollten Sie die Frist für eine Kündigungsschutzklage (3 Wochen nach Erhalt der Kündigung) einhalten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Mehr über die Kündigungsschutzklage

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