Wenn Sie eventuell Einspruch gegen einen ergangenen Steuerbescheid einreichen wollen, müssen Sie dabei eine Frist beachten. Mit diesem Einsprch sichern Sie sich die Rechtsbehelfsfrist, um unklare Punkte mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und sich entsprechend beraten zu lassen. Sie reichen rechtswirksam Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein und stellen gleichzeitig einen Antrag darauf, die Vollziehung auszusetzen. Weiterhin erklären Sie, dass Ihr Steuerberater den Rechtsbehelf entweder fristgemäß begründen oder zurücknehmen wird.
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