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Einspruch gegen einen Steuerbescheid (allgemein)

Nachdem Sie beim Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung, den Mantelbogen oder Ihre Umsatzsteuererklärung abgegeben haben, bekommen Sie einen Steuerbescheid. Wenn Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, haben Sie laut Gesetzgeber die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Einspruch einzureichen. Dabei ist es nötig, dass Sie die Gründe Ihres Einspruchs klar und deutlich darlegen. Vielleicht haben Sie Belege vergessen oder das Finanzamt hat nicht alle Aufwendungen und Freibeträge berücksichtigt: Sie sollten in jedem Fall auf Ihrem Recht bestehen.


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Einspruch gegen einen Steuerbescheid (allgemein)

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Sehr geehrter Herr Hagl,

die Vorlage eignet sich grundsätzlich für den Einspruch gegen jede Art von Steuerbescheid. Eine spezielle Vorlage für Grundsteuerbescheide haben wir daher nicht im Sortiment.
Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb der in Ihrem Bescheid festgesetzten Frist beim Finanzamt eingehen muss. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheides, also an dem Tag an dem das Schreiben in Ihrem Briefkasten war.
Um sicher zu stellen, dass Sie die Einhaltung der Frist nachweisen können, raten wir Ihnen daher entweder ein Einschreiben zu schicken oder sich den Empfang persönlich quittieren zu lassen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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