Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010 hat sich die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern in den eigenen vier Wänden für viele Berufsgruppen deutlich vereinfacht. Wenn Sie zu den Steuerpflichtigen gehören, die von zu Hause aus arbeiten und dazu ein eigenes Büro benötigen, können Sie diese Aufwendungen von Ihrer Steuer absetzen. Besonders Außendienstmitarbeiter, Lehrer, Architekten und Rentner profitieren von dieser Neuregelung. In unserem Steuer-Paket Arbeitszimmer erhalten Sie neben den entsprechenden Steuerformularen auch einen Mietvertrag Heimbüro und Rechentabellen für Werbungskosten.
Im Steuerpaket Arbeitszimmer finden Sie folgende Dokumente:
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