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Merkblatt: Erbrechtsreform 2010

Was ändert sich im Erbrecht?

Zwar ist die Erbrechtsreform bereits seit Anfang 2010 in Kraft getreten. Noch immer sind viele Bürger jedoch nicht über die Konsequenzen der rechtlichen Änderungen im Erbrecht informiert. So sind beispielsweise neuerdings die Voraussetzungen für die Honorierung von Pflegeleistungen festgelegt, die Pflichtteilsentziehungsgründe wurden erweitert und es gibt Änderungen bei den Verjährungs- und Stundungsfristen. Unser Ratgeber fasst die wichtigsten Neuerungen übersichtlich und leicht verständlich zusammen.


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Merkblatt: Erbrechtsreform 2010

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Unser Merkblatt erläutert die folgenden Neuerungen

1.Gründe für die Entziehung des Pflichtteils
2.Die Stundungsregelung
3.Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
4.Berücksichtigung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
5.Verkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen

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