Als Sorgeberechtigte dürfen Sie über die religiöse Erziehung Ihrer Kinder bestimmen. Falls Sie die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht nicht wünschen, sollten Sie diesen Antrag auf Befreiung vom Unterricht stellen. Gibt es in der Schule Ihrer Kinder das Angebot eines sogenannten Ethik-Unterrichts? Dann müssen die Kinder stattdessen daran teilnehmen.
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