Mit einem Präventionsvertrag wird eine spezielle Behandlung zwischen Praxis und Patient vereinbart. Voraussetzung ist, dass der Patient eine Vorsorgemaßnahme ohne ärztliches Rezept vornehmen lässt, bzw. ohne dass eine medizinische Indikation besteht. Der Vertrag regelt entsprechend die Leistung, den Preis, die Kostenübernahme durch den Patienten und weist darauf hin, dass die Behandlung eine rein prophylaktische Maßnahme ist.
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