Im Unterschied zum üblichen Organspendeausweis können Sie mit einer Organverfügung detailliert bestimmen, ob und welche Organe nach Ihrem Tode entnommen werden dürfen. Darüber hinaus können Sie der Organentnahme auch widersprechen, falls Sie eben nicht Organspender werden wollen. In vielen Ländern Europas, so zum Beispiel auch Österreich, ist eine Organentnahme ohne Widerspruch erstmal grundsätzlich möglich. Auch in Deutschland könnte diese Regelung bald umgesetzt werden. Treffen Sie daher schon jetzt eine verbindliche Regelung.
Das Formular bietet Ihnen die Möglichkeit zu bestimmen zu welchen Zwecken die Organe entnommen werden dürfen. Wer also durch die Organspende ausschließlich wissenschaftliche Forschung unterstützen will, kann dies schriftlich festhalten. Denken Sie daran, die Organverfügung Ihrem Vorsorgebevollmächtigten zugänglich zu machen, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann.
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