Möchten Sie vorübergehend eine Gaststätte führen bzw. einen zeitlich beschränkten Getränkeausschank in Biergärten, auf einem Volksfest oder einer öffentlichen Veranstaltung durchführen? Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Verwenden Sie unseren Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach §12 GastG. Sie müssen nur noch den ausgefüllten Antrag unterschreiben und bei Ihrem Ordnungsamt einreichen.
Halten Sie wichtige Daten parat, um den Antrag auszufüllen, wie z.B.:
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Formular (Word)
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