Ärztliche Bescheinigung für kostenaufwändige Ernährung nach SGB II für ALG II
Wer für eine Ernährung mit höherem Kostenaufwand auch einen höheren Bedarf im Rahmen des Sozialgesetzbuches (ALG II sowie Hartz IV) anmelden möchte, braucht dafür eine ärztliche Bescheinigung, die er sich hier herunterladen kann.